Der Wohnungsbefall durch
Ungeziefer - wie zum Beispiel Küchenschaben, Ratten, Mäuse usw.
- stellt regelmäßig einen Mangel
der Mietsache dar. Selbst eine einzelne Ameisenstraße, die durch
die Wohnung oder das Haus führt, kann einen Mangel darstellen. Dieser
ist jedoch in fast allen Fällen nicht so erheblich, daß hierdurch
eine Mietminderung gerechtfertigt werden könnte.
Ist eine Wohnung besonders
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.
Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.