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WEG-Abrechnung prüfen

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Wir benötigen von Ihnen die Abrechnung des Verwalters; sofern bereits vorhanden den Beschluss der Eigentümerversammlung über die Abrechnung; die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft.

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Wir klären die Kostenübernahme nach RVG mit Ihrer Versicherung für Sie

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* Pflichtfeld; genannte Preise enthalten die gesetzliche MwSt.

Ergänzende Bedingungen zu diesem Angebot:

Dieses Angebot gilt nur für eine individuelle WEG-Abrechnung für eine Einheit, Einzelverträge und nicht für fremdsprachige Verträge, Vertragsmuster, gewerbliche oder nicht nach bundesdeutschem Recht geschlossene Verträge. In derartigen Fällen erhalten Sie ggf. ein individuelles Angebot. Im Falle eines besonders aufwendigen Vertrags oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

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Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Da ...
Thomas Clingen, Köln
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
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Wann ist eine Prüfung der WEG-Abrechnung sinnvoll?

Ob vermietender Wohnungseigentümer oder Selbstnutzer – eine fehlerhafte WEG-Jahresabrechnung kann kostspielige Folgen haben. Wer rechtzeitig prüft, schützt sich nicht nur vor unberechtigten Forderungen der Gemeinschaft, sondern vermeidet auch rechtliche Risiken bei der anschließenden Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern.

Fehler in der Abrechnung des Verwalters kosten bares Geld. Besonders kritisch ist dies für Vermieter: Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist (gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) in der Regel ausgeschlossen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob alle Posten korrekt ermittelt wurden, die Abrechnung der Teilungserklärung entspricht und ob Beschlüsse der Eigentümerversammlung wirksam gefasst wurden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Antwort meist binnen weniger Stunden: Montag bis Freitag i.d.R. noch am selben Werktag.
  • Individueller Prüfungsumfang: Wählen Sie flexibel zwischen formaler Prüfung oder einer Intensivprüfung der Abrechnung.
  • Volle Kostenkontrolle: Transparente Festpreise für Ihre gewählte Prüfungsstufe.
  • Inklusive Rückfrage-Option: Bei der Intensivprüfung sind Rückfragen zur Stellungnahme i.d.R. 14 Tage lang inbegriffen.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle

  • Zweifel an der Abrechnung: Kontrolle der rechnerischen Korrektheit und Umlagefähigkeit einzelner Posten.
  • Unsicherheit bei Beschlüssen: Prüfung, ob die Eigentümerversammlung formal korrekt gehandelt hat.
  • Abgleich mit Teilungserklärung: Sicherstellung, dass der Verteilungsschlüssel der WEG-Regelung entspricht.
  • Grundlage für Mieterabrechnung: Rechtssichere Basis für die Weitergabe der Kosten an Ihre Mieter.

Häufige Fragen

Verwalterabrechnungen sind oft komplex und fehleranfällig. Eine anwaltliche Prüfung stellt sicher, dass Verteilungsschlüssel stimmen und nur umlagefähige Kosten berechnet werden. Besonders für Vermieter ist dies wichtig, um keine Fristen für die Mieterabrechnung zu versäumen.
Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (Bereich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) haben, übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage. Sobald uns die Zusage vorliegt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Für eine verlässliche Prüfung benötigen wir die Abrechnung des Verwalters, die Teilungserklärung der Gemeinschaft sowie – falls bereits vorhanden – das Protokoll der Eigentümerversammlung mit dem entsprechenden Beschluss.
Die formale Prüfung kontrolliert die äußere Richtigkeit und Beschlusslage. Die Intensivprüfung beinhaltet zusätzlich die Kontrolle einzelner Buchungsposten auf rechnerische Korrektheit sowie die Prüfung der Umlagefähigkeit gemäß Teilungserklärung.