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Ob vermietender Wohnungseigentümer oder Selbstnutzer – eine fehlerhafte WEG-Jahresabrechnung kann kostspielige Folgen haben. Wer rechtzeitig prüft, schützt sich nicht nur vor unberechtigten Forderungen der Gemeinschaft, sondern vermeidet auch rechtliche Risiken bei der anschließenden Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern.
Fehler in der Abrechnung des Verwalters kosten bares Geld. Besonders kritisch ist dies für Vermieter: Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist (gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) in der Regel ausgeschlossen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob alle Posten korrekt ermittelt wurden, die Abrechnung der Teilungserklärung entspricht und ob Beschlüsse der Eigentümerversammlung wirksam gefasst wurden.
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