Die Diesel-Schadensersatzforderung richtet sich an Verbraucher, deren Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung oder einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist. Seit der wegweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht bereits einfache Fahrlässigkeit des Herstellers aus, um erfolgreich Schadensersatz geltend zu machen (vgl. BGH, 26.06.2023 - Az: VIa ZR 335/21). Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und den Kaufpreis unter Berücksichtigung des Nutzungsvorteils zurückzufordern.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht prüfen für Sie die aktuelle Beweislage und die individuelle Verjährung Ihres Anspruchs. Sofern die Gegenseite unterliegt, muss diese im Regelfall die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen. Da wir im Gegensatz zu vielen Portalen keine Erfolgsprovision verlangen, verbleibt die volle Entschädigungssumme bei Ihnen.