Kein Vertrauensschutz: Wer fremde Software hochlädt, muss vorher prüfen
Urteile 7 Min.
Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm ins Internet zum Herunterladen einstellt, muss zuvor aktiv prüfen, ob der Rechteinhaber dies freigegeben hat - das bloße Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte entlastet …