Ehevertrag erstellen oder prüfen lassen - Warum anwaltliche Beratung entscheidend ist
Ein Ehevertrag schafft Klarheit dort, wo das Gesetz pauschale Lösungen bietet, die oft nicht zur individuellen Lebenssituation passen. Wer einen Ehevertrag erstellen oder einen bestehenden Ehevertrag prüfen lassen möchte, steht vor einer rechtlich anspruchsvollen Aufgabe: Unwirksame Klauseln, einseitig benachteiligende Regelungen oder veraltete Formulierungen können dazu führen, dass der gesamte Vertrag im Ernstfall - häufig erst im Scheidungsverfahren - von einem Gericht verworfen wird. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die inhaltliche Ausgewogenheit von Eheverträgen deutlich verschärft; eine gerichtliche Inhaltskontrolle kann selbst langjährig bestehende Verträge zu Fall bringen. Unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht unterstützen Sie seit 1999 dabei, rechtssichere und individuell zugeschnittene Vereinbarungen zu treffen - kompetent, vertraulich und zügig.
Zwei Angebote: Ehevertragserstellung und Ehevertragsprüfung
Je nach Ihrer Situation bieten wir Ihnen zwei klar umrissene Leistungsangebote an. Beide beinhalten eine ausführliche anwaltliche Stellungnahme als Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen.
- Ehevertrag erstellen lassen: Unser Anwalt entwirft für Sie einen individuellen Ehevertrag nach Ihren Vorstellungen - abgestimmt auf Güterstand, Vermögenssituation, Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich. Sie erhalten einen rechtssicheren Vertragsentwurf sowie eine ausführliche Erläuterung der getroffenen Regelungen.
- Ehevertrag prüfen lassen: Liegt bereits ein Ehevertrag oder Vertragsentwurf vor, prüft unser Anwalt diesen systematisch auf rechtliche Schwachstellen, nachteilige Formulierungen und mögliche Unwirksamkeit. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und erfahren, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
Hinweis zum Leistungsumfang: Beide Angebote gelten für Eheverträge nach bundesdeutschem Recht. Verträge nach ausländischem Recht sind nicht erfasst.
Kostenlose Ersteinschätzung: Anfrage ohne Risiko - so läuft es ab
Viele Mandanten suchen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung zum Ehevertrag - und fragen sich, was dahinter steckt. Diese Leistung ist bei AnwaltOnline selbstverständlich, aber klar von einer kostenpflichtigen anwaltlichen Erstberatung zu unterscheiden:
Nach dem Eingang Ihrer Anfrage prüft unser Anwalt, ob und in welchem Umfang eine Beratung in Ihrer konkreten Situation sinnvoll und möglich ist - und was die Leistung kosten würde. Erst dann erhalten Sie ein unverbindliches, transparentes Kostenangebot. Nur wenn Sie dieses annehmen, entstehen Ihnen Kosten. Die Vorprüfung selbst ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Im seltenen Fall, dass wir in der konkreten Sache nicht weiterhelfen können, erhalten Sie eine ehrliche Rückmeldung.
Abgrenzung zur Erstberatung: Eine kostenlose Ersteinschätzung prüft die Anfrage - nicht den Fall in der inhaltlichen Tiefe. Sie ist damit nicht mit einer anwaltlichen Erstberatung gleichzusetzen, die bereits eine individuelle Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtslage beinhaltet und kostenpflichtig ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Maßgeschneiderte Vertragserstellung: Individuelle Regelungen zu Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt - passgenau auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
- Fundierte Vertragsprüfung: Erkennung nachteiliger, veralteter oder unwirksamer Klauseln - bevor sie im Ernstfall zum Problem werden.
- Kostenlose Ersteinschätzung inklusive: Unverbindliche Prüfung der Anfrage und transparentes Kostenangebot - erst nach Ihrer Zustimmung entstehen Kosten.
- Schnelle Bearbeitung: Anwaltliche Stellungnahme und Vertragsentwurf in der Regel innerhalb weniger Stunden (Mo-Fr).
- Jahrzehntelange Erfahrung im Familienrecht: Kompetente Beratung auf Basis langjähriger Praxis - seit 1999 für Mandanten in ganz Deutschland.
- Rechtsschutzversicherung: Kostenlose Deckungsanfrage durch uns; Abrechnung mit Ihrer Versicherung erfolgt ausschließlich nach RVG.
- Strenge Vertraulichkeit: Ihre persönlichen und finanziellen Informationen werden diskret und datenschutzkonform behandelt.
Typische Anwendungsfälle: Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- Vorsorge vor der Hochzeit: Ehevertrag vor der Eheschließung vereinbaren - z. B. Gütertrennung statt gesetzlichem Zugewinnausgleich, individuelle Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich.
- Unternehmer und Selbstständige: Schutz des Betriebsvermögens vor dem Zugriff im Scheidungsfall - durch Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft mit gezieltem Unternehmensschutz.
- Prüfung älterer Verträge: Bestehende Eheverträge auf Vereinbarkeit mit aktueller BGH-Rechtsprechung überprüfen lassen - unwirksame oder veraltete Klauseln frühzeitig erkennen und korrigieren.
- Anpassung nach Lebensveränderungen: Ehevertrag nachträglich ändern - z. B. nach Geburt eines Kindes, Karrierewechsel, Erbschaft oder wesentlicher Vermögensveränderung.
- Scheidungsfolgen klar regeln: Vereinbarungen zu nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen, bevor ein Konflikt entsteht - Rechtssicherheit für beide Seiten.
- Vermögenssicherung bei Zweitehe: Klare Abgrenzung von Vermögen aus erster Ehe oder zugunsten von Kindern aus früheren Beziehungen.
Was das Angebot nicht umfasst - wichtige Abgrenzung
Die anwaltliche Erstellung oder Prüfung eines Ehevertrags ersetzt nicht die notarielle Beurkundung. Nach § 1410 BGB ist ein Ehevertrag nur wirksam, wenn er von beiden Ehegatten gleichzeitig vor einem Notar persönlich geschlossen und beurkundet wird. Die anwaltliche Leistung umfasst die inhaltliche Ausarbeitung, Gestaltung und rechtliche Prüfung des Vertragsentwurfs; die anschließende Beurkundung erfolgt durch einen Notar Ihrer Wahl und ist gesondert zu beauftragen.
Benötigen Sie darüber hinaus eine gerichtliche Vertretung - z. B. im Rahmen eines Scheidungsverfahrens -, können Sie diese über unsere anwaltliche Vertretung beauftragen. In vielen Fällen kann der beratende Anwalt auf Wunsch auch eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung übernehmen. Bei allgemeinen familienrechtlichen Fragen steht Ihnen unsere Familienrechtsberatung zur Verfügung.