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Unterhaltsberechnung vom Fachanwalt

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Ergänzende Bedingungen zu diesem Angebot:

Dieses Angebot gilt nur für eine Unterhaltsberechnung mittels der im Formular erfassten Angaben per E-Mail nach bundesdeutschem Recht. Sofern Sie eine Zusendung des Ergebnisses auf Anwaltspapier wünschen, wird ein Zuschlag i.H.v. € 99,95 inkl. MwSt. erhoben.

Im Falle einer besonders aufwendigen Konstellation oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Eine Nachberechnung der Einkommensverhältnisse über Ihre im Formular gemachten Angaben hinaus erfolgt im Rahmen des Standardangebotes nicht. Sofern Sie die Berechnung mit Einkommensermittlung wählen, ist die Ermittlung für ein Elternteil eingeschlossen. Bei besonders umfangreichen Berechnungen behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Das optionale Anwaltsgespräch umfasst keine über das Ergebnis der Berechnung hinausgehenden Punkte und ist innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Berechnung in Anspruch zu nehmen.

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Wann ist eine professionelle Unterhaltsberechnung sinnvoll?

Eine exakte Unterhaltsberechnung ist unverzichtbar, um finanzielle Klarheit bei Trennung und Scheidung zu gewinnen. Ob Kindesunterhalt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt oder Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Eltern – eine fehlerhafte Berechnung kann langfristig teure Folgen haben. Da Unterhaltsansprüche nicht rückwirkend geltend gemacht werden können, ist eine zeitnahe Prüfung entscheidend.

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht berücksichtigen die aktuellste Rechtsprechung und regionalen Unterhaltsleitlinien. Dabei sichert eine optionale Einkommensnachberechnung ab, dass alle Abzüge und Besonderheiten vollständig erfasst werden. So stellen Sie sicher, dass Sie weder zu viel zahlen noch auf berechtigte Ansprüche verzichten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Höchste Präzision: Berechnung auf Basis der neuesten Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien.
  • Schnelle Ergebnisse: In der Regel erhalten Sie Ihre Berechnung werktags binnen weniger Stunden.
  • Individuelle Optionen: Wählen Sie zwischen reiner Berechnung, zusätzlicher Einkommenermittlung oder ergänzender telefonischer Beratung.
  • Volle Kostenkontrolle: Transparente Festpreise für alle Leistungspakete – auch bei Auslandsbezug.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Familienrecht

  • Erstberechnung bei Trennung: Festlegung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.
  • Regelmäßige Überprüfung: Neuanpassung alle zwei Jahre oder bei Einkommensänderungen.
  • Anpassung von Unterhaltstiteln: Prüfung der Erfolgsaussichten für Abänderungsklagen.
  • Internationales Familienrecht: Rechtssichere Berechnungen auch bei Wohnsitz im Ausland.

Häufige Fragen

Unterhaltsansprüche können regelmäßig alle zwei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen der Einkommensverhältnisse neu berechnet werden. Da Unterhalt nicht rückwirkend für die Vergangenheit gefordert werden kann, ist eine schnelle Neuberechnung bei Änderungen ratsam.
Im Familienrecht übernehmen Versicherungen oft die Kosten für eine Erstberatung oder die erste Berechnung. Wir stellen für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Bei der Einkommensnachberechnung prüft der Anwalt Ihre Belege (Lohnabrechnungen, Steuerbescheide) im Detail, um alle abzugsfähigen Positionen und Besonderheiten vollständig zu erfassen. Dies sichert ein genaueres Ergebnis als eine reine Berechnung auf Basis von Pauschalangaben.
In der Regel erhalten Sie das Ergebnis der Berechnung werktags innerhalb weniger Stunden. Bei komplexeren Fällen mit Auslandsbezug oder umfangreicher Einkommensprüfung kann die Bearbeitung geringfügig länger dauern.