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Unterhaltsberechnung vom Fachanwalt


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Sie müssen sich um nichts kümmern - wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung für Sie!

Sie können die relevanten Angaben (Einkommen, Ausgaben, Kinder) auch einfach im Feld ⏩ Zusätzliche Angaben angeben und das restliche Formular überspringen.

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Hinweis: Das Versenden von Unterlagen zum Einkommen erfordert eine Einkommensnachberechnung.


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Lastschrift und Kreditkartenzahlungen erfolgen über PayPal - auch ohne PayPal-Konto

Ergänzende Bedingungen zu diesem Angebot:

Dieses Angebot gilt nur für eine Unterhaltsberechnung mittels der im Formular erfassten Angaben per E-Mail nach bundesdeutschem Recht. Sofern Sie eine Zusendung des Ergebnisses auf Anwaltspapier wünschen, wird ein Zuschlag i.H.v. € 99,95 inkl. MwSt. erhoben.

Im Falle einer besonders aufwendigen Konstellation oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Eine Nachberechnung der Einkommensverhältnisse über Ihre im Formular gemachten Angaben hinaus erfolgt im Rahmen des Standardangebotes nicht. Sofern Sie die Berechnung mit Einkommensermittlung wählen, ist die Ermittlung für ein Elternteil eingeschlossen. Bei besonders umfangreichen Berechnungen behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Das optionale Anwaltsgespräch umfasst keine über das Ergebnis der Berechnung hinausgehenden Punkte und ist innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Berechnung in Anspruch zu nehmen.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

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Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob Sc ...
Verifizierter Mandant

Wann ist eine Unterhaltsberechnung ideal?

Die Unterhaltsberechnung eignet sich besonders, wenn Sie Klarheit über den genauen Unterhaltsanspruch benötigen. Dies kann für den Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Unterhalt für den nichtverheirateten Elternteil gelten. Eine exakte Berechnung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass weder zu viel noch zu wenig Unterhalt gezahlt wird. Da Unterhaltsansprüche regelmäßig überprüft und angepasst werden können, ist es wichtig, aktuelle Berechnungen auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung und Einkommensverhältnisse vorzunehmen.

Der Unterhaltsanspruch kann alle zwei Jahre überprüft werden - oder wenn die berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler ein höheres Einkommen erzielt. Auch der Unterhaltszahler kann seine Unterhaltsverpflichtung neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden!

Wird zu viel gezahlt, geht dies zulasten des Unterhaltschuldners - wird zu wenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Professionelle Berechnung: Exakte Unterhaltsberechnung auf Basis Ihrer Angaben und der neuesten Rechtsprechung
  • Antwort i.d.R. binnen weniger Stunden: Schnelle Berechnung und Klärung Ihrer Unterhaltsfrage
  • Optionales Anwaltsgespräch: Persönliches Telefonat zur Besprechung der Berechnung (max. 30 Minuten)
  • Optionale Einkommensnachberechnung: Ihr Anwalt überprüft die Einkommensangaben anhand Ihrer Unterlagen
  • Auslandsbezug berücksichtigt: Auch bei einem Auslandsbezug werden alle relevanten Aspekte anwaltlich berücksichtigt
  • Transparente, faire Berechnung: Vermeiden Sie fehlerhafte oder veraltete Berechnungen, die teure Folgen haben können
  • Vertraulichkeit: Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht

Typische Anwendungsfälle

  • Berechnung von Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
  • Berechnung von Ehegattenunterhalt bei Trennung oder Scheidung
  • Unterhalt für den nicht verheirateten Elternteil
  • Prüfung von Unterhaltsansprüchen bei veränderten Einkommensverhältnissen
  • Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen alle zwei Jahre oder bei geänderten Umständen
  • Beratung zur Anpassung von Unterhaltstiteln und Durchsetzung von Ansprüchen

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