*Erhebt die zust. Behörde Gebühren für die Versendung, so sind diese gesondert auszugleichen (i.d.R. € 12,00).
Eine Akteneinsicht geht nicht ohne Anwalt. Je nach Geschwindigkeit der Behörde erhalten Sie eine Kopie der Akte ca. zwei Wochen nach Beauftragung.
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