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Akteneinsicht im Urheberrecht - Ermittlungsakte anfordern & Beweislage prüfen

*Erhebt die zust. Behörde Gebühren für die Versendung, so sind diese gesondert auszugleichen (i.d.R. € 12,00).

Eine Akteneinsicht geht nicht ohne Anwalt. Je nach Geschwindigkeit der Behörde erhalten Sie eine Kopie der Akte ca. zwei Wochen nach Beauftragung.

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Das Pauschalangebot ist ausdrücklich auf urheberrechtliche Fälle beschränkt - in anderen Fällen erhalten Sie ein individuelles Angebot. Im Falle eines besonders aufwendigen Falles oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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Warum ist Akteneinsicht im Urheberrecht entscheidend?

Wer ein Schreiben von Staatsanwaltschaft oder Polizei im Briefkasten findet, steht häufig vor derselben Frage: Was wissen die Ermittler - und welche Beweismittel liegen ihnen tatsächlich vor? In urheberrechtlichen Strafverfahren wegen Filesharing oder sonstigen Urheberrechtsverstößen ist die Akteneinsicht gemäß § 147 StPO der erste und wichtigste Schritt zu einer fundierten Verteidigung. Das Gesetz räumt dieses Recht ausschließlich einem Rechtsanwalt ein - als Beschuldigter oder Betroffener haben Sie keinen direkten Zugang zur Ermittlungsakte. Unsere erfahrenen Partneranwälte fordern die Akte für Sie an, stellen sie Ihnen als PDF zur Verfügung und begleiten Sie - seit 1999 - mit jahrzehntelanger Praxis in urheberrechtlichen Verfahren.

Leistungsumfang: Was ist im Angebot enthalten?

Das Angebot ist ausdrücklich auf urheberrechtliche Strafverfahren ausgerichtet und wird in zwei Paketen angeboten:

  • Akteneinsicht basic: Anwaltliche Anforderung der Ermittlungsakte bei der zuständigen Behörde und digitale Übermittlung der Akte als PDF-Dokument.
  • Akteneinsicht plus: Anforderung und PDF-Übersendung der Akte, Überprüfung auf Verjährung, umfassende anwaltliche Erstberatung auf Grundlage der Akteninhalte sowie ein 14-tägiges Rückfragerecht. Konkrete Fragen zur Sache sind in der Regel im Preis enthalten.
  • Bitte beachten: Erhebt die zuständige Behörde eigene Gebühren für die Versendung der Akte (i. d. R. 12,00 €), sind diese gesondert zu tragen. Je nach Reaktionsgeschwindigkeit der Behörde erhalten Sie die Aktenkopie erfahrungsgemäß ca. zwei Wochen nach Beauftragung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Gesetzlichen Anspruch nutzen: Akteneinsicht nach § 147 StPO ist Privatleuten verwehrt - nur ein Rechtsanwalt kann sie beantragen. Wir erledigen das für Sie.
  • Akte bequem als PDF: Digitale Übermittlung der vollständigen Ermittlungsakte - kein Papierchaos, sofort durchsuchbar.
  • Beweislage objektiv einschätzen: Erfahren Sie genau, welche IP-Zuordnungen, Zeugenaussagen oder anderen Beweise den Ermittlungsbehörden vorliegen - und wie belastbar diese sind.
  • Verjährungsprüfung inklusive (Plus-Paket): Stellen Sie fest, ob die Vorwürfe aufgrund von Zeitablauf noch rechtlich verfolgt werden dürfen.
  • 14 Tage Rückfragerecht (Plus-Paket): Nach der Beratung auftauchende Folgefragen können Sie direkt an Ihren Anwalt richten.
  • Transparente Festpreise: Volle Kostenkontrolle - keine Überraschungen nach der Beauftragung.
  • Rechtsschutzversicherung willkommen: Kostenlose Deckungsanfrage inklusive - Abrechnung nach RVG direkt mit Ihrer Versicherung.
  • Erfahrung seit 1999: Jahrzehntelange Praxis in der Online-Rechtsberatung - anwaltonline.com gehört zu den ältesten und bewährtesten Plattformen im deutschsprachigen Raum.

Typische Anwendungsfälle

  • Ermittlungsverfahren wegen Filesharing: Klärung, welche technischen Beweise - z. B. IP-Adress-Zuordnung - den Behörden vorliegen und wie belastbar diese tatsächlich sind.
  • Strafbefehl wegen Urheberrechtsverletzung: Prüfung der Aktenlage vor einer Entscheidung über Einspruch oder Einlassung - ohne Akteneinsicht kein sicherer Schritt.
  • Prüfung der Verjährung: Feststellen, ob die Strafverfolgung aufgrund von Zeitablauf bereits unzulässig ist.
  • Vorbereitung der Einlassung: Keine Aussage oder Stellungnahme gegenüber Behörden ohne vorherige Kenntnis der Aktenlage.
  • Abmahnungsfolge: Einschätzung, ob im Zusammenhang mit einer Filesharing-Abmahnung ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder droht.

Was ist nicht enthalten - und wie geht es weiter?

Das Pauschalangebot ist bewusst auf urheberrechtliche Strafverfahren beschränkt. Nicht enthalten sind Akteneinsichten in anderen Rechtsgebieten (z. B. Verkehrsrecht oder Bußgeldverfahren), die Einlegung von Rechtsmitteln, die Erstellung von Schutzschriften oder die gerichtliche Vertretung. Bei besonders umfangreichen oder komplexen Sachverhalten behalten wir uns vor, ein individuelles Angebot zu unterbreiten.

Stellt sich nach der Akteneinsicht heraus, dass eine weitergehende Interessenvertretung sinnvoll ist - etwa die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder eine Verteidigung im Hauptverfahren -, kann der beratende Anwalt auf Wunsch nach Möglichkeit auch eine anwaltliche Vertretung übernehmen. Für eine umfassende Urheberrechtsberatung stehen wir ebenfalls zur Verfügung.

Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung

Sie sind rechtsschutzversichert? Kein Problem - geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Deckungszusage im Regelfall direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die Abrechnung erfolgt dabei - wie gesetzlich vorgesehen - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auch wenn es sich um ein Pauschalpreisangebot handelt. Bei bestehender Deckung entstehen Ihnen abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts in der Regel keine weiteren Kosten.