Wer auf eBay, Amazon oder im eigenen Online-Shop verkauft, bewegt sich steuerrechtlich schnell in einer Grauzone: Wann wird aus dem Privatverkauf ein gewerblicher Handel? Welche Pflichten entstehen durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)? Was bedeutet eine Kontrollmitteilung des Finanzamts? Diese Fragen können weitreichende finanzielle Konsequenzen haben - und erfordern eine belastbare rechtliche Einschätzung, keine vagen Auskünfte. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Online-Händler und eBay-Verkäufer seit 1999 im Steuerrecht - kompetent, diskret und auf Ihren Fall zugeschnitten.
Steuerrecht im Online-Handel: Was wir für Sie klären
Die steuerrechtliche Beratung für Online-Händler umfasst sämtliche Steuerarten und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen, die im E-Commerce typischerweise auftreten:
- Umsatzsteuer im Online-Handel: Umsatzsteuer-ID-Pflicht, Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), One-Stop-Shop (OSS) und Fernverkaufsregelungen innerhalb der EU
- Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Gewinnermittlung, Abgrenzung zwischen privatem Verkauf und Gewerbebetrieb, Einordnung als Gewerbetreibender
- PStTG - Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Bedeutung und Folgen der Meldungen von eBay, Amazon & Co. an das Bundeszentralamt für Steuern
- Steuerprüfung und Betriebsprüfung: Beratung und rechtliche Begleitung bei Prüfungen durch das Finanzamt
- Steuerfahndung und Selbstanzeige: Rechtliche Einschätzung und Beratung bei drohenden oder laufenden Steuerfahndungsverfahren
- Kontrollmitteilungen: Einordnung und Reaktion auf Kontrollmitteilungen des Finanzamts
- Körperschaftsteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer: Für Gesellschaften sowie bei Immobilienbezug im Rahmen von Online-Unternehmen
- Unternehmensnachfolge: Steuerrechtliche Beratung bei der Übergabe oder Vererbung eines Online-Shops
Kostenlose Ersteinschätzung - was das bei uns bedeutet
Viele Ratsuchende suchen im Internet nach einer kostenlosen Ersteinschätzung im Steuerrecht - und meinen damit häufig zwei sehr unterschiedliche Dinge: die kostenfreie Prüfung ihrer Situation oder eine vollständige, unentgeltliche Rechtsberatung. Wir möchten hier klar und ehrlich unterscheiden.
Was wir kostenlos leisten: Jede Anfrage wird persönlich von einem Anwalt geprüft - ob eine Beratung oder Vertretung möglich und sinnvoll ist und was diese kostet. Nur wenn das der Fall ist, erhalten Sie ein unverbindliches, maßgeschneidertes Angebot. Dieses können Sie annehmen oder ablehnen - völlig ohne Risiko und ohne Zahlungsverpflichtung. Diese Prüfung ist bei uns eine Selbstverständlichkeit und für Sie kostenfrei. In seltenen Fällen - z. B. wenn eine Beratung in der Sache nicht sinnvoll erscheint - erhalten Sie stattdessen eine entsprechende Rückmeldung.
Was die kostenlose Ersteinschätzung nicht ist: Eine umfassende, kostenlose Rechtsberatung. Eine sorgfältige anwaltliche Beratung im Steuerrecht erfordert Zeit, intensive Prüfung und begründet eine Haftung des Anwalts gegenüber dem Mandanten - und ist damit vergütungspflichtig. Würden Erstberatungen kostenlos erteilt, wäre es zumindest denkbar, dass Ihnen im Gegenzug unnötige oder teure Folgemandate angeboten werden. Wir arbeiten anders: objektiv, transparent und ausschließlich in Ihrem Interesse - auch wenn wir dabei z. B. von kostspieligen Maßnahmen abraten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihren Fall und erstellen ein unverbindliches Angebot - ohne jede Zahlungsverpflichtung.
- Jahrzehntelange Erfahrung: Steuerrechtliche Beratung für Online-Händler und eBay-Verkäufer seit 1999.
- Flexibler Beratungsweg: Primär per E-Mail - auf Wunsch auch per Telefon, Video-Call oder Messenger (z. B. WhatsApp oder Signal).
- Transparenter Pauschalpreis: Sie wissen vorab, was die Beratung kostet - keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
- Rückfragen inklusive: In der Regel 14 Tage Rückfrageoption nach Erhalt der Beratung. Es gelten die AGB.
- Rechtsschutzversicherung: Wir rechnen ausschließlich nach RVG ab und stellen die Deckungsanfrage kostenlos für Sie.
- Objektive Beratung: Wir empfehlen nur, was in Ihrem Interesse ist - und raten ggf. auch von teuren Maßnahmen ab.
- Verwertbare Stellungnahmen: Schriftliche Ausarbeitungen, die Sie direkt beim Finanzamt oder gegenüber Behörden vorlegen können.
Typische Situationen, in denen unsere Beratung hilft
- Grenzfall Privatverkauf vs. Gewerbe: Sie haben viele Artikel auf eBay verkauft und fragen sich, ob das Finanzamt Sie als gewerblichen Händler einstufen kann - mit entsprechenden Steuerpflichten.
- PStTG-Meldung erhalten oder befürchtet: eBay oder Amazon hat Ihre Verkaufsdaten ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet - Sie wissen nicht, was das für Sie bedeutet.
- Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung: Sie sind unsicher, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt, oder ob und wie Sie eine Umsatzsteuer-ID beantragen müssen.
- Steuerprüfung oder Nachforderung: Das Finanzamt prüft Ihren Online-Shop oder fordert Steuernachzahlungen - Sie benötigen rechtliche Unterstützung.
- Selbstanzeige und Steuerfahndung: Ihnen droht ein Steuerstrafverfahren wegen nicht versteuerter Einnahmen aus dem Online-Handel - Sie wollen wissen, welche Optionen Sie haben.
- Unternehmensnachfolge und Erbschaft: Sie möchten Ihren Online-Shop übergeben oder haben ein Online-Unternehmen geerbt und wollen die steuerlichen Folgen kennen.
Beratung, weitergehende Vertretung und Rechtsschutz
Unsere Steuerrechtsberatung verschafft Ihnen fundierte, schriftliche Klarheit über Ihre steuerliche Rechtslage - als belastbare Entscheidungsgrundlage oder zur direkten Vorlage beim Finanzamt. Reicht eine Beratung nicht aus, kann der beratende Anwalt nach Möglichkeit auch eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt, im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht übernehmen.
Unsere Partneranwälte begleiten Sie dabei mit jahrelanger Erfahrung im Steuerrecht für den Online-Handel - diskret, zuverlässig und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir übernehmen die Deckungsanfrage für Sie und rechnen nach Erteilung der Deckungszusage ausschließlich nach dem gesetzlichen Vergütungsrecht (RVG) mit Ihrer Versicherung ab.