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Filesharing-Abmahnung abwehren

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Dieses Angebot gilt nur für Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen und nicht für fremdsprachige Verträge, Vertragsmuster, gewerbliche oder nicht nach bundesdeutschem Recht geschlossene Verträge. In derartigen Fällen erhalten Sie ggf. ein individuelles Angebot. Im Falle eines besonders aufwendigen Falles oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

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Warum professionelle Hilfe bei einer Filesharing-Abmahnung?

Abmahnungen wegen Filesharings setzen meist extrem kurze Fristen und enthalten hohe Zahlungsforderungen sowie vorformulierte Unterlassungserklärungen. Wer vorschnell zahlt oder unterschreibt, gibt seine rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten oft unwiderruflich auf. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen Ihre Abmahnung detailliert auf Formfehler, Berechtigung und Verjährung.

Lassen Sie sich nicht von anwaltlichen Drohgebärden einschüchtern. In vielen Fällen sind die Forderungen der Gegenseite (z. B. für Filme, Musik oder Software) angreifbar oder die Kosten lassen sich durch eine versierte Verteidigung deutlich reduzieren. Ziel ist es, den Schaden klein zu halten und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die Sie nicht schlechter stellt als rechtlich unbedingt nötig.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bedarfsgerechte Pakete: Von der telefonischen Ersteinschätzung bis zur vollumfänglichen außergerichtlichen Vertretung.
  • Klare Festpreise & Anrechnung: Volle Transparenz ohne versteckte Kosten.
  • Schnelle Hilfe bei Fristen: Wir reagieren zeitnah auf die knappen Fristen der Abmahnkanzleien.
  • Individuelle Unterlassungserklärung: Wir erstellen rechtssicher modifizierte Erklärungen statt gefährlicher Standardvorlagen.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Urheberrecht

  • Abmahnung wegen Filesharings: Prüfung bei Vorwürfen zu Filmen, Musik, Serien, Software oder Spielen.
  • Forderung nach Unterlassungserklärung: Anwaltliche Modifizierung zur Vermeidung lebenslanger Knebelverträge.
  • Überhöhte Schadensersatzforderungen: Strategische Abwehr oder Verhandlung zur Schadensminimierung.
  • Haftung als Anschlussinhaber: Prüfung der Täter- oder Störerhaftung (z. B. bei Mitbewohnern, Kindern oder offenem WLAN).

Häufige Fragen

Nein, Sie sollten die beigefügte Erklärung niemals ungeprüft unterschreiben. Diese ist oft als Schuldeingeständnis formuliert und bindet Sie über Jahrzehnte. Ein Anwalt kann stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die nur das Nötigste abdeckt.
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Viele Versicherungen schließen eine Vertretung im Urheberrecht im Bereich Filesharing aus, übernehmen aber die Kosten einer Erstberatung. Wir stellen für Sie als kostenlosen Service eine Deckungsanfrage und klären dies direkt mit Ihrem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Nicht zwingend. Als Anschlussinhaber haften Sie unter bestimmten Bedingungen nicht für Rechtsverletzungen Dritter (z. B. volljährige Kinder oder Gäste), wenn Sie Ihren Belehrungspflichten nachgekommen sind. Wir prüfen Ihre individuelle Störerhaftung.
Wir bieten verschiedene Pakete zum Festpreis an – von der Ersteinschätzung bis zur vollständigen außergerichtlichen Vertretung. So behalten Sie die volle Kostenkontrolle ohne böse Überraschungen.