Filesharing-Abmahnung erhalten – jetzt handeln statt abwarten
Eine Filesharing-Abmahnung trifft Betroffene meist vollkommen unerwartet: Ein Brief einer Abmahnkanzlei liegt im Briefkasten, der angebliche Download eines Films, einer Serie, eines Albums oder einer Software wird behauptet – verbunden mit einer empfindlichen Zahlungsforderung und einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Wer jetzt vorschnell unterschreibt oder zahlt, gibt Verteidigungsrechte preis, die sich später nicht zurückgewinnen lassen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte begleiten Betroffene bei Filesharingabmahnungen im Urheberrecht seit 1999 – schnell, vertraulich und zum transparenten Festpreis.
Was prüfen unsere Anwälte bei Ihrer Abmahnung?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – und selbst bei berechtigten Fällen lassen sich Kosten häufig deutlich reduzieren. Je nach gewähltem Paket umfasst die anwaltliche Prüfung Ihrer Filesharing-Abmahnung:
- Formale Prüfung der Abmahnung auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 97a UrhG – einschließlich etwaiger Formfehler, die die Abmahnung angreifbar machen.
- Verjährungsprüfung: Liegt der behauptete Verstoß möglicherweise so weit zurück, dass Ansprüche bereits verjährt sind?
- Prüfung der Forderungshöhe: Sind Lizenzschaden und Abmahnkosten der Höhe nach gerechtfertigt – oder überzogen?
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Statt der vorformulierten Standarderklärung des Abmahners erstellen wir eine rechtssichere, individuell modifizierte Fassung – die die Wiederholungsgefahr beseitigt, ohne Sie über das rechtlich unbedingt notwendige Maß zu binden.
- Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – mit konkreter Handlungsempfehlung.
- Haftungsfrage klären: Sind Sie als Anschlussinhaber tatsächlich der richtige Adressat – oder hat eine andere Person über Ihren Internetanschluss gehandelt?
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Erfahrung seit 1999: Jahrzehntelange Begleitung von Betroffenen bei Filesharing-Abmahnungen im Urheberrecht.
- Vier aufeinander aufbauende Pakete: Von der telefonischen Ersteinschätzung bis zur vollständigen außergerichtlichen Vertretung – Sie wählen genau das, was Sie benötigen.
- Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten: Keine Stundensätze, keine Überraschungen.
- Schnelle Reaktion bei drängenden Fristen: Abmahnkanzleien setzen kurze Fristen – wir reagieren zeitnah.
- Rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung: Kein Unterschreiben der Standardvorlage des Abmahners – wir formulieren für Sie neu.
- Anrechnung genutzter Pakete: Im Paket „Filesharing all inclusive" werden bereits bezahlte Einzelpakete in derselben Sache angerechnet.
- Rechtsschutzversicherung nutzen: Wir stellen für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage und rechnen – auch bei Festpreisangeboten – nach RVG direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Unsere vier Pakete im Überblick
Die Pakete bauen aufeinander auf und können flexibel kombiniert werden. Bereits genutzte Pakete werden im Gesamtpaket angerechnet:
- Ersteinschätzung: Ein Anwalt ruft Sie zum vereinbarten Termin im deutschen Festnetz an (max. 10 Minuten) und beantwortet Ihre dringendsten Fragen zur Abmahnung.
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Detaillierte Prüfung der geforderten Unterlassungserklärung und Erstellung einer rechtssicheren, individuell angepassten Fassung.
- Abmahnungscheck: Vollständige formale Prüfung der Abmahnung auf Rechtsvorschriften und Verjährung – plus ausführliche Stellungnahme mit Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
- Filesharing all inclusive: Das Rundum-sorglos-Paket mit telefonischer Ersteinschätzung, vollständiger Abmahnprüfung, modifizierter Unterlassungserklärung und vollständiger außergerichtlicher Vertretung.
Zahlung bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal. Bei Rechtsschutzversicherung: Wir übernehmen die Deckungsanfrage – die Abrechnung mit Ihrer Versicherung erfolgt stets nach RVG.
Typische Anwendungsfälle – wer nutzt dieses Angebot?
- Abmahnung wegen Filesharings über Tauschbörsen (z. B. BitTorrent, eMule) – für Filme, Serien, Musik, Software oder Spiele.
- Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz durch einschlägige Abmahnkanzleien.
- Haftung als Anschlussinhaber – obwohl nicht Sie selbst, sondern z. B. ein Familienmitglied, ein Kind, ein Mitbewohner oder ein Gast die Dateien geteilt hat.
- Offenes WLAN: Abmahnung trotz oder wegen eines für Dritte zugänglichen Netzwerks.
- Überhöhte Schadensersatzforderungen: Die geforderte Summe erscheint unverhältnismäßig hoch oder sachlich nicht gerechtfertigt.
- Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung – z. B. weil der behauptete Download lange zurückliegt oder die Identifizierung des Anschlusses zweifelhaft ist.
Was ist nicht enthalten – und wie geht es weiter?
Die Festpreispakete richten sich ausschließlich an Privatpersonen und decken ausschließlich Filesharingabmahnungen nach bundesdeutschem Recht ab. Nicht erfasst sind z. B. fremdsprachige Sachverhalte, gewerbliche Konstellationen oder Fälle mit besonders hohem Bearbeitungsaufwand – in diesen Situationen erhalten Sie auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Sollte im Anschluss an die Beratung eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden, kann der beratende Anwalt nach Möglichkeit auch die gerichtliche Vertretung übernehmen. Sprechen Sie ihn einfach darauf an. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Urheberrecht-Rubrik sowie im Bereich der allgemeinen Urheberrechtsberatung.