Betriebsrente: Verbesserungen für eine Gruppe dürfen die andere nicht benachteiligen
Urteile 8 Min.
Werden Arbeitnehmergruppen, die zunächst einheitlich behandelt wurden, bei der betrieblichen Altersversorgung nachträglich aufgespalten, bedarf dies besonderer, aus dem Versorgungszweck ableitbarer sachlicher Gründe. Verbesserungen …