Kindesunterhalt trotz erweitertem Umgang
Familienrecht» Urteile 6 Min.
Bei der Bemessung des Kindesunterhalts sind Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen nur dann einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie nach Zweck, Entstehung und Dringlichkeit als notwendig einzustufen sind. Ein erweiterter Umgang des …