Fahrtstrecke als wesentlicher Strafzumessungsgrund beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verkehrsrecht» Urteile 3 Min.
Bei der Strafzumessung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist die zurückgelegte Fahrtstrecke ein wesentlicher Gesichtspunkt, den das Urteil benennen muss. Fehlt die Angabe, bleibt die Strafe dennoch bestehen, wenn sich aus den Feststellungen …