Änderungskündigung zur reinen Gehaltsabsenkung unwirksam
Arbeitsrecht» Urteile 9 Min.
Eine Änderungskündigung, die ausschließlich auf eine Absenkung des vereinbarten Arbeitsentgelts abzielt, ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn bei Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur betrieblich nicht mehr …