Rote Ampel, Motor aus: Kein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer
Verkehrsrecht» Urteile 4 Min.
Das Verbot der Mobiltelefonnutzung gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der Vorschrift, die dem Abschalten des Motors keine rechtliche Bedeutung beimisst, verstößt gegen das …