Wohnungskäufer haften für Hausgeld-Rückstände des Vorgängers
Mietrecht» Urteile 5 Min.
Eine in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte Erwerberklausel, nach der der Erwerber gesamtschuldnerisch für Rückstände seines Rechtsvorgängers haftet, bleibt auch ohne ausdrückliche Grundbucheintragung wirksam, wenn die …