Dämmung bereits verkleideter Abwasserleitungen ist keine Modernisierung
Mietrecht» Urteile 5 Min.
Die nachträgliche Dämmung von Abwasserleitungen, die bereits durch eine Verkleidung (Verkofferung) ausreichend abgedeckt sind, stellt keine Modernisierung im Sinne von § 555b Nr. 4, 5 BGB dar, weil kein messbarer Mehrwert entsteht. Die …