Kind aus dem Kindergarten geholt: Jugendamt haftet bei Inobhutnahme ohne Vorwarnung
Familienrecht» Urteile 6 Min.
Eine Inobhutnahme eines Kindes setzt voraus, dass die Personensorgeberechtigten zuvor vollständig informiert wurden und Gelegenheit zum Widerspruch hatten. Fehlt diese vorherige Information, handelt das Jugendamt amtspflichtwidrig, und es kann …