Massenentlassung: Kündigung unwirksam, wenn die Anzeige vor dem Konsultationsverfahren erstattet wird
Arbeitsrecht» Urteile 7 Min.
Eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG, die erstattet wird, bevor das Konsultationsverfahren mit der Arbeitnehmervertretung nach § 17 Abs. 2 KSchG abgeschlossen ist, ist fehlerhaft und führt zur dauerhaften Unwirksamkeit …