Unterhaltspflicht gegenüber Eltern: Vermögensstamm muss nicht für Elternunterhalt geopfert werden
Familienrecht» Urteile 7 Min.
Unterhaltsschuldner sind zwar grundsätzlich verpflichtet, auch den Stamm ihres Vermögens zur Deckung von Unterhaltsansprüchen der Eltern einzusetzen. Eine Verwertung des Vermögensstamms kann jedoch nicht verlangt werden, wenn dies …