Voraussetzungen für das Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots beim Rotlichtverstoß
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Von der Anordnung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß kann abgesehen werden, wenn ein atypischer Fall vorliegt, bei dem der Erfolgsunwert verringert ist, insbesondere wenn jede konkrete Gefährdung ausgeschlossen gewesen …