Mietvertrag: Tapetenentfernungspflicht und starrer Fristenplan sind unwirksam
Mietrecht» Urteile 6 Min.
Eine formularmäßige Klausel, die den Mieter bei Auszug zur Entfernung sämtlicher Tapeten verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam - ebenso wie eine Schönheitsreparaturklausel, die starre, nicht an den …