Mieter irrt sich bei der Verjährung - Vermieter darf trotzdem nicht kündigen
Mietrecht» Urteile 5 Min.
Die schuldhafte Verletzung der Pflicht zur erneuten Leistung einer Mietsicherheit rechtfertigt jedenfalls dann keine ordentliche Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn der Mieter die …