Beteiligung des Nachbarn an Kosten der Trockenlegung einer Grenzwand
Mietrecht» Urteile 3 Min.
Aus § 13 Abs. 3 Nachbarschaftsgesetz LSA ergibt sich die Verpflichtung, dass Nachbarn, die an eine bestehende Grenzwand anbauen, die Unterhaltungskosten der Wand zu gleichen Teilen tragen. Ein Anspruch auf einen Vorschuss hinsichtlich der zu …