Kein Recht auf Namensketten: Begleitname bei Ehedoppelnamen ausgeschlossen
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Die Regelung, wonach ein Ehegatte seinen Namen dem gewählten Ehenamen nicht als Begleitnamen hinzufügen darf, wenn dieser Ehename bereits aus mehreren Namen besteht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der damit verbundene Eingriff in das …