Eingabefehler statt Rechtsfehler: Berichtigung von Versorgungsausgleichsentscheidungen bei EDV-Pannen
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Eingabefehler in ein EDV-Berechnungsprogramm, die zu einer fehlerhaften Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren führen, stellen eine berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeit dar - vorausgesetzt, die Unrichtigkeit steht nicht in …