Herausgabeanspruch und verfahrensrechtliche Anforderungen bei fehlender Personensorge
Urteile 3 Min.
Ein Herausgabeanspruch nach § 1632 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Antragsteller Inhaber der Personensorge ist. Anspruchsberechtigt ist nur, wer über die Personensorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt. Fehlt es daran, …