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Sozialrechtsberatung mit kostenloser Ersteinschätzung vom Anwalt

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Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Da ...
Thomas Clingen, Köln
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. Er h ...
Pabst,Elke, Pforzheim
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Um Sie gut und sorgfältig beraten zu können oder für Sie tätig zu werden benötigen wir Informationen von Ihnen.

Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.

Anwalt prüft die Anfrage

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Wer kann die Kosten besser einschätzen als ein Anwalt?

Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.

Natürlich müssen Sie dieses nicht annehmen.

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ZAHLUNG DER GEBÜHREN

Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen Sie die Gebühr bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.

Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.

Bearbeitung durch den Anwalt

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BERATUNG WIRD ERSTELLT

Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.

Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).

Beratung erhalten

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PROBLEM GELÖST?

Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.

Warum eine professionelle Sozialrechtsberatung entscheidend ist

Das Sozialrecht - geregelt in zahlreichen Sozialgesetzbüchern (SGB I bis XII) - ist eines der komplexesten Rechtsgebiete im deutschen Recht. Ein fehlerhafter Bescheid des Jobcenters, eine abgelehnte Leistung der Krankenkasse, ein zu niedrig angesetzter Pflegegrad oder eine verweigerte Erwerbsminderungsrente: Solche Entscheidungen haben oft weitreichende finanzielle Konsequenzen. Entscheidend ist, die eigene Rechtslage frühzeitig zu kennen - denn im Sozialrecht gelten kurze Fristen für Widerspruch und Klage, die unbedingt gewahrt werden müssen. Seit 1999 unterstützen unsere erfahrenen Rechtsanwälte Betroffene in sozialrechtlichen Fragen - von der Erstberatung bis zur vollständigen Vertretung gegenüber Behörden und Sozialträgern.

Welche Themen deckt unsere Sozialrechtsberatung ab?

Unser Angebot richtet sich an alle Ratsuchenden mit einer sozialrechtlichen Fragestellung - unabhängig davon, welches Sozialgesetzbuch betroffen ist. Typische Themenbereiche sind z. B.:

  • Bürgergeld & Grundsicherung: Beratung zu Sanktionen, Anspruchsvoraussetzungen, Rückforderungen und Ablehnungsbescheiden durch das Jobcenter - inklusive Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Widerspruch gegen abgelehnte Leistungen, Hilfsmittel oder Behandlungen; Überprüfung von Krankenkassenentscheidungen
  • Pflegeversicherung: Überprüfung und Anfechtung von Pflegegradentscheidungen; Beratung bei abgelehnten oder zu niedrig eingestuften Pflegegraden
  • Rentenrecht & Erwerbsminderung: Prüfung von Rentenansprüchen, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit; Vorgehen bei Ablehnung des Rentenantrags
  • Schwerbehindertenrecht (GdB): Erstfeststellung und Erhöhung des Grads der Behinderung; Widerspruch gegen ablehnende Bescheide der Versorgungsämter
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Rechtshilfe bei Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Bevor Kosten entstehen, prüfen wir kostenlos, ob und zu welchen Konditionen wir für Sie tätig werden können - ohne jede Zahlungsverpflichtung.
  • Unverbindliches Angebot: Nur wenn Ihr Fall sinnvoll bearbeitet werden kann, erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot mit klarer Kostenangabe - erst dann entscheiden Sie.
  • Transparente Kosten zum Pauschalpreis: Der Preis wird individuell nach Ihrem Fall kalkuliert und vorab transparent kommuniziert - keine versteckten Folgekosten.
  • Schnelle Bearbeitung: Werktags erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Stunden Rückmeldung auf Ihre Anfrage.
  • 14 Tage Rückfragen inklusive: Offene Punkte nach der Beratung klären wir ohne Aufpreis. Es gelten die AGB.
  • Rechtsschutzversicherung: Auf Wunsch stellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung nach RVG ab - Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Jahrzehntelange Erfahrung: Unsere Partneranwälte beraten seit 1999 verlässlich in allen Bereichen des Sozialrechts.

So läuft die Sozialrechtsberatung online ab

Unser Verfahren schützt Sie vor unerwarteten Kosten und stellt sicher, dass Sie nur dann zahlen, wenn Ihr Fall sinnvoll bearbeitet werden kann:

  • 1. Anfrage stellen: Schildern Sie Ihren Fall und laden Sie relevante Unterlagen hoch. Je genauer Ihre Angaben, desto präziser die Einschätzung.
  • 2. Kostenlose Prüfung durch den Anwalt: Ein erfahrener Anwalt prüft, ob eine Beratung oder Vertretung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist. Diese kostenlose Ersteinschätzung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
  • 3. Individuelles Angebot: Nur wenn Ihr Fall bearbeitbar ist, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit klarer Kostenangabe. Sie müssen dieses nicht annehmen. In seltenen Fällen, in denen eine Beratung oder Vertretung nicht sinnvoll erscheint, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
  • 4. Beratung oder Vertretung: Nach Ihrer Bestätigung und Zahlung erstellt Ihr Anwalt eine fundierte, schriftliche Auskunft oder übernimmt die anwaltliche Vertretung - je nach vereinbarter Leistung.

Zahlung bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal möglich.

Typische Anlässe für eine Beratung im Sozialrecht

  • Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid des Jobcenters beim Bürgergeld oder der Grundsicherung
  • Anfechtung einer Sanktion oder Rückforderung durch Jobcenter oder Behörde
  • Krankenkasse lehnt Kostenübernahme für Hilfsmittel, Behandlung oder Heilmittel ab
  • Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt
  • Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt oder zu niedrig bewilligt
  • Erstfeststellung oder Erhöhung des Grads der Behinderung (GdB) - Schwerbehindertenausweis
  • Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft
  • Allgemeine Beratung zu Leistungsansprüchen nach SGB II, III, V, VI, VII, IX, XI oder XII

Kostenlose Ersteinschätzung vs. kostenlose Erstberatung - ein wichtiger Unterschied

Im Internet wird häufig nach einer „kostenlosen Ersteinschätzung im Sozialrecht“ oder einer „kostenlosen Erstberatung Sozialrecht“ gesucht. Wir möchten hierzu transparent sein - denn beide Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber grundlegend verschiedene Leistungen:

Was wir kostenlos leisten, ist die Prüfung Ihrer Anfrage: Ein Anwalt klärt, ob eine Beratung oder Vertretung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, welche Kosten anfallen. Diese kostenlose Ersteinschätzung ist für uns eine Selbstverständlichkeit - und das ohne jede Zahlungsverpflichtung für Sie.

Eine umfassende Erstberatung hingegen - also die eingehende rechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem konkreten Sozialrechtsfall - ist eine vergütungspflichtige Leistung. Ein Rechtsanwalt, der für seine Auskunft persönlich haftet, kann keine sorgfältige und belastbare Erstberatung kostenlos erbringen: Eine gründliche Beratung erfordert Zeit, Sorgfalt und Fachkenntnis. Das unterscheidet sie grundlegend von einer schnellen Kurzauskunft, die sich in wenigen Minuten erledigen lässt.

Darüber hinaus liegt es auch in Ihrem Interesse: Wer für seine Beratung vergütet wird, berät objektiv. Sie erhalten keine „kostenlose Erstberatung“ als Lockmittel für ein möglicherweise teures Mandat, sondern eine faire, transparente und objektive Einschätzung Ihres Falls.

Sollte in Ihrem Fall eine anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden oder dem Sozialgericht sinnvoll sein, kann diese in vielen Fällen durch denselben Anwalt im Anschluss an die Beratung übernommen werden.