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EU-Ausgleichszahlung ohne Provisionsabzug durchsetzen

Für welchen Flug soll ein EU-Ausgleichszahlungsanspruch geprüft werden?

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Ein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der EU liegt.

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Anschlussflüge

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Möchten Sie auch für Ihre Mitreisenden den Anspruch geltend machen?

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Verpflegung, Unterkunft und ein erstatteter Ticketpreis zählen nicht als Entschädigung und müssen daher nicht angegeben werden.

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.


Wann ist dieses Angebot zur EU-Ausgleichszahlung ideal?

Wenn Ihr Flug stark verspätet war, annulliert wurde oder Sie wegen einer Überbuchung nicht befördert wurden, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) oft eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Viele Airlines berufen sich jedoch pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“ oder reagieren gar nicht erst auf private Forderungen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte setzen Ihre berechtigte Forderung professionell durch.

Der entscheidende Vorteil: Im Gegensatz zu vielen Inkasso-Portalen verlangen wir keine Erfolgsprovision. Die Anwaltskosten hat bei einer berechtigten Forderung in der Regel die Fluggesellschaft zu tragen, sodass am Ende die volle Entschädigungssumme bei Ihnen ankommt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 600 € Entschädigung: Volle Geltendmachung gemäß EU-Recht je Passagier.
  • Keine Erfolgsprovision: Sie erhalten die volle Ausgleichszahlung ohne Abzüge durch Vermittler.
  • Kostenlose Vorab-Prüfung: Unverbindliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten durch erfahrene Anwälte.
  • Professioneller Nachdruck: Anwaltliche Schriftsätze werden von Airlines deutlich ernster genommen.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Reiserecht

  • Flugverspätung ab 3 Stunden: Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs am Zielort.
  • Annullierung & Überbuchung: Hilfe, wenn der Flug kurzfristig gestrichen oder der Boarding verweigert wurde.
  • Verpasster Anschlussflug: Entschädigung bei Verspätungen innerhalb einer einheitlichen Buchung.
  • Abwehr „außergewöhnlicher Umstände“: Wir prüfen, ob technische Defekte oder Streiks wirklich eine Zahlung ausschließen.

Häufige Fragen

Portale behalten oft bis zu 30 % Ihrer Entschädigung als Erfolgsprovision ein. Bei AnwaltOnline fordern wir die volle Summe für Sie ein. Da die Airline bei Verzug die Anwaltskosten tragen muss, bleibt Ihnen am Ende mehr Geld von Ihrer Entschädigung.
Ja, sofern Reiserecht in Ihrem Vertrag enthalten ist. Wir stellen für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage. Sobald uns die Zusage Ihrer Versicherung vorliegt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Ein Anspruch besteht grundsätzlich bei Flügen mit EU-Airlines oder Starts innerhalb der EU, wenn die Verspätung am Zielort mehr als 3 Stunden beträgt oder der Flug kurzfristig annulliert wurde, ohne dass außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren vorab, ob sich die rechtliche Verfolgung in Ihrem Fall lohnt.