Für welchen Flug soll ein EU-Ausgleichszahlungsanspruch geprüft werden?
Flugpassagier
Details des Flugs
Ein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der EU liegt.
Ihr erster Flug
Anschlussflüge
Haben Sie alle Flüge in einem Schritt zusammen gebucht (eine Buchungs- / Reservierungsnummer für alle Flüge)?
Bitte geben Sie in diesem Fall betroffene Flüge einzeln ein.
Mitreisende
Möchten Sie auch für Ihre Mitreisenden den Anspruch geltend machen?
Fluggesellschaft kontaktiert?
Entschädigung erhalten?
Verpflegung, Unterkunft und ein erstatteter Ticketpreis zählen nicht als Entschädigung und müssen daher nicht angegeben werden.
Bitte geben Sie den Gesamtbetrag (Fluggutscheine und Bargeld) pro Person an, den Sie bereits von der Airline erhalten haben.
Unterlagen