Bis zu € 600 Entschädigung je Passagier von der Fluggesellschaft
Kostenlose und unverbindliche Prüfung
Kosten trägt die Fluggesellschaft bei berechtigter Forderung
Sie zahlen keine Erfolgsprovision
Bearbeitung durch erfahrene Anwälte – i.d.R. innerhalb weniger Stunden
Professionelle Kommunikation mit der Fluggesellschaft
Vertrauliche Behandlung aller Daten – keine Veröffentlichung
Flugverspätung, Annullierung oder verpasster Anschlussflug?
Wurde Ihr Flug überbucht, gestrichen oder verschoben, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € je Fluggast zu.
Doch Airlines reagieren oft nur zögerlich oder lehnen berechtigte Forderungen pauschal ab – häufig unter Hinweis auf angeblich „außergewöhnliche Umstände“. Das ist nicht immer zutreffend.
Jetzt Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung prüfen!
Wir übernehmen die rechtliche Durchsetzung – schnell, professionell und ohne Erfolgsprovision.
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung muss bei berechtigter Forderung in der Regel die Airline tragen.
Sie erhalten nach kurzer Prüfung kostenlos eine Einschätzung, ob ein Anspruch besteht. Wenn eine Erfolgsaussicht besteht, können Sie uns beauftragen.
Wichtig: Die Anwaltskosten müssen zunächst vorgestreckt werden. Im Erfolgsfall werden diese zusammen mit der Ausgleichszahlung erstattet. Somit besteht nur ein geringes Kostenrisiko – und bei Rechtsschutzversicherung ggf. gar keines.
Für welchen Flug soll ein EU-Ausgleichszahlungsanspruch geprüft werden?
Flugpassagier
Details des Flugs
Ein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der EU liegt.
Ihr erster Flug
Anschlussflüge
Haben Sie alle Flüge in einem Schritt zusammen gebucht (eine Buchungs- / Reservierungsnummer für alle Flüge)?
Bitte geben Sie in diesem Fall betroffene Flüge einzeln ein.
Mitreisende
Möchten Sie auch für Ihre Mitreisenden den Anspruch geltend machen?
Fluggesellschaft kontaktiert?
Entschädigung erhalten?
Verpflegung, Unterkunft und ein erstatteter Ticketpreis zählen nicht als Entschädigung und müssen daher nicht angegeben werden.
Bitte geben Sie den Gesamtbetrag (Fluggutscheine und Bargeld) pro Person an, den Sie bereits von der Airline erhalten haben.
Unterlagen