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EU-Ausgleichszahlung bei Flugannulierung oder Flugverspätung geltend machen


Für welchen Flug soll ein EU-Ausgleichszahlungsanspruch geprüft werden?

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Ein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der EU liegt.

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Verpflegung, Unterkunft und ein erstatteter Ticketpreis zählen nicht als Entschädigung und müssen daher nicht angegeben werden.

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Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das Unte ...
Verifizierter Mandant

Wann ist dieses Angebot ideal?

Wenn Ihr Flug stark verspätet, annulliert oder überbucht wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, kann Ihnen nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zustehen. Doch viele Airlines reagieren verzögert, lehnen Forderungen ab oder berufen sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigte Entschädigung durchzusetzen – rechtssicher und ohne Provisionsabzug.

Flugverspätung, Annullierung oder verpasster Anschlussflug?

Wurde Ihr Flug überbucht, gestrichen oder verschoben, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € je Fluggast zu.

Doch Airlines reagieren oft nur zögerlich oder lehnen berechtigte Forderungen pauschal ab – häufig unter Hinweis auf angeblich „außergewöhnliche Umstände“. Das ist nicht immer zutreffend.

Wir übernehmen die rechtliche Durchsetzung – schnell, professionell und ohne Erfolgsprovision.

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung muss bei berechtigter Forderung in der Regel die Airline tragen.

Sie erhalten nach kurzer Prüfung kostenlos eine Einschätzung, ob ein Anspruch besteht. Wenn eine Erfolgsaussicht besteht, können Sie uns beauftragen.

Wichtig: Die Anwaltskosten müssen zunächst vorgestreckt werden. Im Erfolgsfall werden diese zusammen mit der Ausgleichszahlung erstattet. Somit besteht nur ein geringes Kostenrisiko – und bei Rechtsschutzversicherung ggf. gar keines.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 600 € je Passagier: Geltendmachung von Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung
  • Keine Provision im Erfolgsfall: Volle Auszahlung an Sie – die Airline trägt bei berechtigtem Anspruch die Anwaltskosten
  • Vorab-Prüfung inklusive: Kostenlose Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht Ihres Anspruchs
  • Vertretung durch erfahrene Anwälte: Professionelle Geltendmachung auch gegenüber verzögernden Airlines
  • Kein Risiko bei Rechtsschutzversicherung:Bei Rechtsschutz übernimmt Ihre Versicherung ggf. die Kosten
  • Transparente Kostenstruktur

Typische Anwendungsfälle

  • Flugverspätung von mind. 3 Stunden: Anspruch auf Ausgleichszahlung je nach Flugstrecke
  • Flugannullierung oder Überbuchung: Durchsetzung der Entschädigung trotz angeblicher Sonderumstände
  • Verpasster Anschlussflug: Entschädigung bei Verspätung am Zielort trotz rechtzeitigem Check-in
  • Verweigerte Rückerstattung: Ablehnung oder Verzögerung durch die Airline gezielt entgegentreten

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