Wenn Ihr Flug stark verspätet war, annulliert wurde oder Sie wegen einer Überbuchung nicht befördert wurden, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) oft eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Viele Airlines berufen sich jedoch pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“ oder reagieren gar nicht erst auf private Forderungen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte setzen Ihre berechtigte Forderung professionell durch.
Der entscheidende Vorteil: Im Gegensatz zu vielen Inkasso-Portalen verlangen wir keine Erfolgsprovision. Die Anwaltskosten hat bei einer berechtigten Forderung in der Regel die Fluggesellschaft zu tragen, sodass am Ende die volle Entschädigungssumme bei Ihnen ankommt.
Häufige Fragen