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EU-Ausgleichszahlung geltend machen - erfahrene Anwälte, keine Provision

Für welchen Flug soll ein EU-Ausgleichszahlungsanspruch geprüft werden?

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Ein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der EU liegt.

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Verpflegung, Unterkunft und ein erstatteter Ticketpreis zählen nicht als Entschädigung und müssen daher nicht angegeben werden.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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EU-Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung: Was steht Ihnen zu?

Flug gestrichen, stundenlange Verspätung oder Boarding verweigert - viele Fluggäste ahnen nicht, dass ihnen in diesen Fällen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € je Passagier zusteht. Doch in der Praxis verweisen Airlines reflexartig auf angebliche „außergewöhnliche Umstände“ - oder antworten gar nicht erst. Wer hier alleine vorgeht, bleibt oft mit leeren Händen. Unsere erfahrenen Anwälte kennen diese Taktiken seit Jahrzehnten und setzen Ihren Ausgleichsanspruch professionell durch - und das ohne Erfolgsprovision: Die volle Entschädigungssumme gehört vollständig Ihnen.

Wann entsteht ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung?

Voraussetzung ist, dass ein EU-Luftfahrtunternehmen den Flug durchgeführt hat oder der Abflughafen in der EU liegt. Die Fluggastentschädigung greift in folgenden Situationen:

  • Flugverspätung ab 3 Stunden am Zielort: Kommt das Flugzeug mit mindestens 3 Stunden Verspätung an, entsteht - je nach Flugstrecke - ein Anspruch auf 250 € bis 600 € pro Person.
  • Flugannullierung (Stornierung): Wurde der Flug kurzfristig gestrichen und keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten, steht Ihnen eine Entschädigung wegen Annullierung zu.
  • Nichtbeförderung / Überbuchung: Wurde Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert - z. B. wegen einer Überbuchung -, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
  • Verpasster Anschlussflug: Haben Sie einen Anschlussflug verpasst, weil ein vorgelagerter Flug verspätet war, und alle Flüge lagen in einer einheitlichen Buchung, kann auch hier ein Entschädigungsanspruch entstehen - wenn Sie Ihr Endziel mit einer Gesamtverspätung von mindestens 3 Stunden erreicht haben.

Kostenlose Vorabprüfung - unsere selbstverständliche Leistung vor dem Angebot

Bevor Sie ein verbindliches Angebot erhalten, prüfen unsere erfahrenen Anwälte Ihren Fall kostenlos und unverbindlich: Kann in Ihrer Sache eine EU-Ausgleichszahlung wahrscheinlich erfolgreich geltend gemacht werden? Diese Ersteinschätzung erhalten Sie bei uns als selbstverständlichen Service - kostenlos und unverbindlich.

Wichtige Abgrenzung - Ersteinschätzung ist nicht gleich Erstberatung: Viele Suchende verwechseln eine kostenlose Ersteinschätzung mit einer kostenpflichtigen anwaltlichen Erstberatung. Der Unterschied ist wesentlich: Die kostenlose Erstprüfung bei AnwaltOnline klärt ausschließlich, ob Ihr Anspruch dem Grunde nach aussichtsreich erscheint. Eine umfassende rechtliche Beratung zu Ihrem individuellen Fall - z. B. zur konkreten Höhe, zu Verjährungsfragen oder zu besonderen Fallkonstellationen - ist Gegenstand des nachfolgenden kostenpflichtigen Angebots, das Sie nach der Erstprüfung unverbindlich erhalten. Sie entscheiden dann frei, ob Sie das Angebot annehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine Erfolgsprovision: Anders als viele Fluggastrechte-Portale behalten wir keinen Anteil Ihrer Entschädigungssumme ein - Sie erhalten die volle Ausgleichszahlung.
  • Kostenlose Erstprüfung Ihres Anspruchs: Wir prüfen unverbindlich, ob Ihre Fluggastrechte aller Voraussicht nach durchsetzbar sind, bevor Kosten entstehen.
  • Anwaltsschreiben mit Nachdruck: Airlines reagieren auf anwaltliche Schriftsätze deutlich schneller und ernsthafter als auf private Anfragen - das erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
  • Anwaltskosten bei berechtigter Forderung: Hat die Airline einen begründeten Anspruch zu Unrecht verweigert, hat sie in der Regel auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu tragen.
  • Jahrzehntelange Erfahrung im Reise- und Fluggastrecht: Unsere Anwälte kennen die Rechtsprechung zur VO (EG) Nr. 261/2004 und die typischen Abwehrstrategien der Fluggesellschaften.
  • Auch für Mitreisende: Sie können den Ausgleichsanspruch für alle Mitglieder Ihrer Reisegruppe in einem Schritt geltend machen lassen.
  • Rechtsschutzversicherung problemlos nutzbar: Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechnen ausschließlich nach RVG ab.

Typische Anwendungsfälle - wann ist dieses Angebot ideal?

  • Die Airline lehnt Ihre Entschädigungsforderung ab und beruft sich pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“.
  • Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert und Sie haben keine rechtzeitige Information oder zumutbare Ersatzbeförderung erhalten.
  • Sie wurden trotz gültiger Buchung wegen Überbuchung nicht mitgenommen.
  • Sie haben wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst und Ihr Endziel erheblich verspätet erreicht.
  • Sie möchten wissen, ob ein technischer Defekt am Flugzeug wirklich als außergewöhnlicher Umstand anerkannt werden kann (Spoiler: nach der EuGH-Rechtsprechung grundsätzlich nicht).
  • Die Airline reagiert nicht auf Ihre Anfragen oder bietet nur einen Gutschein statt einer Barentschädigung an.

Rechtsschutzversicherung nutzen - Abrechnung nach RVG

Haben Sie eine Reiserechtschutz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung? Dann geben Sie Ihre Versicherungsdaten einfach bei der Anfrage an. Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand. Die Abrechnung mit Ihrer Versicherung erfolgt ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - zu gesetzlich geregelten, transparenten Sätzen, ohne Erfolgsprovision oder versteckte Zusatzkosten.

Was dieses Angebot nicht umfasst

Dieses Angebot ist auf die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zugeschnitten. Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises nach einer Stornierung, auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz wegen Mängeln einer Pauschalreise werden über gesonderte Angebote bearbeitet - z. B. über unsere Rückforderung des Reisepreises oder die allgemeine Reiserechtsberatung.