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EU-Ausgleichszahlung

Reiserecht

Bis zu € 600 Entschädigung je Passagier von der Fluggesellschaft
Kostenlose und unverbindliche Prüfung
Kosten trägt die Fluggesellschaft bei berechtigter Forderung
Sie zahlen keine Erfolgsprovision
Bearbeitung durch erfahrene Anwälte – i.d.R. innerhalb weniger Stunden
Professionelle Kommunikation mit der Fluggesellschaft
Vertrauliche Behandlung aller Daten – keine Veröffentlichung

Sie erhalten nach kurzer Prüfung kostenlos eine Einschätzung, ob ein Anspruch besteht. Wenn eine Erfolgsaussicht besteht, können Sie uns beauftragen.

Wichtig: Die Anwaltskosten müssen zunächst vorgestreckt werden. Im Erfolgsfall werden diese zusammen mit der Ausgleichszahlung erstattet. Somit besteht nur ein geringes Kostenrisiko – und bei Rechtsschutzversicherung ggf. gar keines.

Für welchen Flug soll ein EU-Ausgleichszahlungsanspruch geprüft werden?

Flugpassagier

Hinweis:
Sie müssen sich um nichts kümmern - wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung für Sie!

Details des Flugs

Ein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung kann grundsätzlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft handelt oder der Start- bzw. Zielflughafen innerhalb der EU liegt.

Ihr erster Flug

Anschlussflüge

Mitreisende

Möchten Sie auch für Ihre Mitreisenden den Anspruch geltend machen?

Fluggesellschaft kontaktiert?

Entschädigung erhalten?

Verpflegung, Unterkunft und ein erstatteter Ticketpreis zählen nicht als Entschädigung und müssen daher nicht angegeben werden.

Unterlagen

* Pflichtfeld

Zahlungsarten
Lastschrift und Kreditkartenzahlungen erfolgen über PayPal - auch ohne PayPal-Konto

Wann ist dieses Angebot ideal?

Wenn Ihr Flug stark verspätet, annulliert oder überbucht wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, kann Ihnen nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zustehen. Doch viele Airlines reagieren verzögert, lehnen Forderungen ab oder berufen sich pauschal auf außergewöhnliche Umstände. Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigte Entschädigung durchzusetzen – rechtssicher und ohne Provisionsabzug.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 600 € je Passagier: Geltendmachung von Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung
  • Keine Provision im Erfolgsfall: Volle Auszahlung an Sie – die Airline trägt bei berechtigtem Anspruch die Anwaltskosten
  • Vorab-Prüfung inklusive: Kostenlose Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht Ihres Anspruchs
  • Vertretung durch erfahrene Anwälte: Professionelle Geltendmachung auch gegenüber verzögernden Airlines
  • Kein Risiko bei Rechtsschutzversicherung:Bei Rechtsschutz übernimmt Ihre Versicherung ggf. die Kosten
  • Transparente Kostenstruktur

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Typische Anwendungsfälle

  • Flugverspätung von mind. 3 Stunden: Anspruch auf Ausgleichszahlung je nach Flugstrecke
  • Flugannullierung oder Überbuchung: Durchsetzung der Entschädigung trotz angeblicher Sonderumstände
  • Verpasster Anschlussflug: Entschädigung bei Verspätung am Zielort trotz rechtzeitigem Check-in
  • Verweigerte Rückerstattung: Ablehnung oder Verzögerung durch die Airline gezielt entgegentreten

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So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

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