Urlaub sollte Erholung bringen - doch Reisemängel, ungerechtfertigte Stornogebühren, Flugverspätungen oder Streit mit dem Reiseveranstalter können daraus schnell ein ernstes rechtliches Problem machen. Das Reiserecht ist dabei vielschichtig: §§ 651a ff. BGB regeln die Pauschalreise, die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 schützt bei Flugproblemen, und das Montrealer Übereinkommen gilt bei Gepäckschäden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie seit 1999 zu allen Fragen rund um Ihr Reiserecht - online, vertraulich und mit einem klaren, belastbaren Ergebnis.
Diese Reiserechtsfragen klären wir für Sie
Unsere Online-Reiserechtsberatung deckt alle wesentlichen Themenbereiche ab, mit denen Reisende - und in Einzelfällen auch Reiseveranstalter - konfrontiert sein können:
- Reisemängel & Reisepreisminderung (§§ 651c ff. BGB): Baulärm, Schmutz, falsche Hotelkategorie, fehlende zugesagte Leistungen - wir prüfen Minderungs- und Schadensersatzansprüche.
- Stornierung & Rücktritt vom Reisevertrag: Überhöhte Stornogebühren, Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände (force majeure), Umbuchungsrechte sowie Ansprüche bei Insolvenz des Reiseveranstalters.
- Flugverspätung, Flugausfall & Nichtbeförderung: Ausgleichsansprüche nach VO (EG) 261/2004, Betreuungsleistungen am Flughafen sowie Erstattung des Ticketpreises bei Annullierung.
- Gepäckverlust, -beschädigung & -verspätung: Ansprüche gegen Fluggesellschaften nach dem Montrealer Übereinkommen, Schadensmeldepflichten und Fristen.
- Reisevertrag & AGB-Prüfung: Wirksamkeit von Klauseln, Buchungsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen des Veranstalters.
- Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude (§ 651n BGB): Kompensation für einen verfeilten Urlaub, wenn der Reiseveranstalter erhebliche Mängel zu verantworten hat.
- Pauschalreise & Individualreise: Unterschiede im rechtlichen Schutz bei gebundenen Paketen und selbst zusammengestellten Reisebausteinen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Jahrzehntelange Erfahrung: Reiserechtsberatung seit 1999 - mit fundiertem Praxiswissen aus zahlreichen Fällen.
- Schriftliche, belastbare Rechtsauskunft: Klar formulierte Stellungnahme - einsetzbar als Argument gegenüber Reiseveranstaltern, Airlines oder Versicherungen.
- Unverbindliches Angebot vorab: Erst nach kostenloser Prüfung erhalten Sie ein transparentes Angebot - Sie zahlen nur, wenn Sie zustimmen.
- Rückfragen inklusive: In der Regel 14 Tage Möglichkeit für Verständnisfragen zum ursprünglichen Sachverhalt (im Rahmen der AGB).
- Flexibler Kommunikationsweg: Per E-Mail oder auf Wunsch auch per Telefon, Video-Call oder Messenger (WhatsApp oder Signal).
- Rechtsschutzversicherung kein Problem: Auf Anfrage stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach RVG.
- Bequem & ortsunabhängig: Keine Anreise nötig - Beratung deutschlandweit, direkt aus dem Urlaub oder von zu Hause.
Kostenlose Ersteinschätzung: Was steckt wirklich dahinter?
Viele Reisende suchen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung im Reiserecht - und meinen damit häufig mehrere Dinge zugleich: Bestehen überhaupt Ansprüche? Was würde eine anwaltliche Beratung kosten? Lohnt sich der Aufwand?
Wichtiger Hinweis: Unsere kostenlose Ersteinschätzung ist nicht gleichbedeutend mit einer kostenpflichtigen anwaltlichen Erstberatung. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüft der zuständige Anwalt zunächst kostenfrei, ob er in Ihrem konkreten Fall kompetent beraten kann, ob eine Beratung sinnvoll ist und welche Kosten anfallen würden. Erst danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot - das Sie annehmen oder ablehnen können, ohne sich zu irgendetwas zu verpflichten. Diese Prüfung ist eine selbstverständliche Leistung bei uns. Nur in seltenen Ausnahmefällen muss eine Anfrage abgelehnt werden.
Die Beratung erfolgt zu einem transparenten Pauschalpreis, der je nach Art und Umfang Ihres Anliegens variiert. Zahlung ist bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal möglich.
Typische Anwendungsfälle im Reiserecht
- Der Reiseveranstalter reagiert nicht auf Ihre Mängelanzeige oder lehnt eine Reisepreisminderung pauschal ab.
- Die Airline verweigert die EU-Ausgleichszahlung bei Flugverspätung oder -ausfall und beruft sich auf außergewöhnliche Umstände.
- Sie haben eine Reise storniert und halten die Stornokosten für überhöht oder rechtlich angreifbar.
- Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder beschädigt und die angebotene Entschädigung erscheint Ihnen zu gering.
- Sie möchten klären, ob Sie einen Reisevertrag wirksam anfechten oder widerrufen können.
- Der Reiseveranstalter ist insolvent und Sie wollen den Reisepreis zurückfordern.
Beratung oder Vertretung - was brauchen Sie?
Die Reiserechtsberatung verschafft Ihnen zunächst eine fundierte, schriftliche Einschätzung Ihrer Rechtslage. In vielen Fällen reicht das bereits aus, um Reiseveranstalter oder Airlines erfolgreich zur Erfüllung Ihrer Ansprüche zu bewegen. Möchten Sie Ihre Rechte aktiv außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen, kann häufig derselbe Anwalt im Anschluss auch die anwaltliche Vertretung übernehmen.