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Reiserechtsberatung vom Anwalt

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Dr. Peter Leithoff , Mainz

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Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.


Wann ist eine Reiserechtsberatung durch einen Anwalt ideal?

Egal, ob Sie als Reisender oder Reiseveranstalter rechtliche Unsicherheiten bei Ihrem Reisevertrag, Problemen mit Reisemängeln, einer Reisestornierung oder dem Rücktritt vom Vertrag haben – wir bieten Ihnen eine klare, rechtssichere Beratung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte klären Ihre individuelle Rechtslage und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Minderungsansprüchen, Schadensersatz oder Entschädigungszahlungen.

Wir beraten Sie umfassend zu allen Themenkomplexen des Reiserechts (vgl. §§ 651a ff. BGB). Dazu gehören Fragen zum Reisevertrag, zur Minderung bei Reisemängeln, zur Reisestornierung, zum Rücktritt oder bei massiven Flugproblemen. Sie erhalten eine schriftliche, belastbare Aussage über Ihre konkrete Rechtslage, die Sie auch gegenüber Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften als wirksames Argument einsetzen können.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssichere Durchsetzung: Klare Aussagen zu Minderungsansprüchen und Schadensersatz.
  • Schriftliche Expertise: Klar formulierte Stellungnahmen zur Vorlage bei der Gegenseite.
  • Pauschalpreis & Transparenz: Erhalt eines unverbindlichen Angebots ohne vorherige Zahlungsverpflichtung.
  • Rückfragen inklusive: In der Regel 14 Tage Zeit für Verständnisfragen zum ursprünglichen Sachverhalt (im Rahmen der AGB).
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Reiserecht

  • Reisemängel vor Ort: Durchsetzung von Reisepreisminderung bei Baulärm, Schmutz oder fehlenden Leistungen.
  • Stornierung & Rücktritt: Klärung von Stornokosten, Rücktrittsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände oder Insolvenz.
  • Flugärger: Unterstützung bei Flugausfällen, Verspätungen (EU-Fluggastrechteverordnung) oder verlorenem Gepäck.
  • Vertragsstreitigkeiten: Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Reisebestätigungen.

Häufige Fragen

Ja, in den meisten Fällen deckt der Privat-Rechtsschutz auch Streitigkeiten aus Reiseverträgen ab. Wir stellen für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Reisemängel müssen unverzüglich vor Ort gemeldet werden. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sollten zeitnah nach der Rückkehr geltend gemacht werden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Unsere Anwälte beraten Sie zu den geltenden Fristen nach neuem Reiserecht.
Nachdem Sie Ihren Fall geschildert haben, erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot zum Pauschalpreis. Erst wenn Sie dieses annehmen, entstehen Kosten – so behalten Sie die volle Kontrolle.
Ja, Sie haben in der Regel 14 Tage Zeit, Rückfragen zum ursprünglichen Sachverhalt zu stellen, um sicherzugehen, dass alle Ihre Unklarheiten beseitigt sind (es gelten die AGB).