Um Sie gut und sorgfältig beraten zu können oder für Sie tätig zu werden benötigen wir Informationen von Ihnen.
Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.
Wer kann die Kosten besser einschätzen als ein Anwalt?
Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.
Natürlich müssen Sie dieses nicht annehmen.
Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen Sie die Gebühr bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.
Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.
Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.
Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).
Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.
Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.
Wenn Sie im Strafrecht anwaltliche Unterstützung benötigen – sei es als Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge – sind Sie bei AnwaltOnline richtig. Unsere erfahrenen Strafrechtler bieten Ihnen eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihrer Situation sowie eine effektive Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren.
Bereits im frühen Stadium – etwa nach Erhalt einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens – ist anwaltlicher Rat entscheidend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verschaffen Ihnen Klarheit über Ihre Rechte, das richtige Verhalten und die nächsten Schritte. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Akteneinsicht als eigenständige Leistung, um die konkrete Beweislage zu prüfen und Ihre Verteidigungsstrategie fundiert auszurichten.
*Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt je nach Einzelfall auf Basis einer vereinbarten Vergütung (Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Die Akteneinsicht kann auch als gesonderte Einzelleistung beauftragt werden. Rückfragen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beratung möglich, sofern sich der ursprünglich geschilderte Sachverhalt nicht verändert oder erweitert.
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