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* Pflichtfeld
*Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt je nach Einzelfall auf Basis einer vereinbarten Vergütung (Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Die Akteneinsicht kann auch als gesonderte Einzelleistung beauftragt werden. Rückfragen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beratung möglich, sofern sich der ursprünglich geschilderte Sachverhalt nicht verändert oder erweitert.