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Anwalt für Strafrecht

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Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführl ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern

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Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.

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Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).

Beratung erhalten

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.


Wann ist dieses Angebot ideal?

Wenn Sie im Strafrecht anwaltliche Unterstützung benötigen – sei es als Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge – sind Sie bei AnwaltOnline richtig. Unsere erfahrenen Strafrechtler bieten Ihnen eine schnelle und fundierte Einschätzung Ihrer Situation sowie eine effektive Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren.

Bereits im frühen Stadium – etwa nach Erhalt einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens – ist anwaltlicher Rat entscheidend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verschaffen Ihnen Klarheit über Ihre Rechte, das richtige Verhalten und die nächsten Schritte. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Akteneinsicht als eigenständige Leistung, um die konkrete Beweislage zu prüfen und Ihre Verteidigungsstrategie fundiert auszurichten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Unverbindliche Anfrage: Sie erhalten ein klares, unverbindliches Angebot ohne Zahlungsverpflichtung.
  • Akteneinsicht inklusive: Prüfung der Ermittlungsakte zur Bewertung der Beweislage (auch als Einzelleistung).
  • Bundesweite Verteidigung: Vertretung im Ermittlungsverfahren sowie vor Strafgerichten in ganz Deutschland.
  • Flexible Vergütung: Transparente Abrechnung als Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder nach RVG.
  • Frühe Einschätzung: Strategische Handlungsempfehlungen noch vor einer Einlassung gegenüber den Behörden.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Strafrecht

  • Vorladung erhalten: Beratung zum Aussageverweigerungsrecht gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  • Strafbefehl: Prüfung der Vorwürfe und Beratung zu Einspruchsmöglichkeiten und Fristen.
  • Durchsuchung & Beschlagnahme: Sofortige rechtliche Prüfung und Vorgehen gegen Ermittlungsmaßnahmen.
  • Hauptverhandlung: Konsequente Verteidigung vor Gericht mit individueller Verteidigungsstrategie.

*Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt je nach Einzelfall auf Basis einer vereinbarten Vergütung (Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Die Akteneinsicht kann auch als gesonderte Einzelleistung beauftragt werden. Rückfragen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beratung möglich, sofern sich der ursprünglich geschilderte Sachverhalt nicht verändert oder erweitert.

Häufige Fragen

Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei zur Vernehmung grundsätzlich nicht folgen. Es ist oft ratsam, zunächst keine Aussage zu machen und über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, um die Vorwürfe zu prüfen.
Das hängt vom Vorwurf ab. Viele Versicherungen decken die Verteidigung bei Fahrlässigkeitsdelikten oder im Rahmen eines Spezial-Strafrechtsschutzes ab. Wir stellen für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage erhalten Sie ein konkretes Angebot. Sobald Sie dieses bestätigen, beginnt der Anwalt mit der Arbeit, beantragt z. B. Akteneinsicht oder übernimmt Ihre Verteidigung gegenüber den Behörden.
Ja, Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beratung Rückfragen zum ursprünglich geschilderten Sachverhalt stellen. Es gelten die AGB.