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Abgasskandal & Diesel-Schadensersatz - Anwaltliche Prüfung & Vertretung

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Mike Perke, Kolkwitz
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Diesel-Schadensersatz im Abgasskandal - Was steckt dahinter?

Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland wurden mit unzulässigen Abschalteinrichtungen oder sogenannten Thermofenstern ausgestattet, die die Abgasreinigung unter realen Fahrbedingungen gezielt einschränken. Hersteller wie Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz, BMW und Stellantis stehen deshalb vor massiven Schadensersatzklagen. Seit der wegweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht bereits einfache Fahrlässigkeit des Herstellers aus, um Schadensersatz im Abgasskandal erfolgreich durchzusetzen (vgl. BGH, 26.06.2023 - Az: VIa ZR 335/21). Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Verkehrsrecht begleiten Betroffene dabei, ihre Ansprüche konsequent zu verfolgen - seit 1999.

Ob Rückabwicklung des Kaufvertrags, Geltendmachung des Differenzschadens oder gerichtliche Durchsetzung: Wir prüfen zunächst kostenlos und unverbindlich, ob und wie Ihre Diesel-Schadensersatzforderung sinnvoll verfolgt werden kann - einschließlich einer individuellen Prüfung drohender Verjährungsfristen. Anders als viele Legal-Tech-Portale verlangen wir keine Erfolgsprovision: Die volle Entschädigungssumme verbleibt bei Ihnen.

Leistungsumfang: Außergerichtlich & gerichtlich

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Individuelle Prüfung Ihres Falls, bevor irgendwelche Kosten entstehen.
  • Außergerichtliche Geltendmachung: Anwaltliches Anspruchsschreiben und Verhandlung mit dem Hersteller zur Durchsetzung ohne Klage.
  • Gerichtliche Vertretung: Klageerhebung und Prozessführung, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert (je nach Verfügbarkeit und Einzelfall).
  • Verjährungs-Check: Viele Ansprüche aus dem Dieselskandal sind noch durchsetzbar - wir klären das präzise für Ihren Fall.
  • Rechtsschutzversicherungs-Service: Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage direkt mit Ihrer Versicherung nach RVG ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine Erfolgsprovision: Kein prozentualer Abzug von Ihrem Schadensersatz - die volle Summe bleibt bei Ihnen.
  • Gegner trägt die Kosten: Unterliegt die Gegenseite, muss sie im Regelfall die Anwaltskosten übernehmen.
  • Transparente Abrechnung nach RVG: Alle Gebühren richten sich nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert Ihres Falls - keine versteckten Kosten.
  • Erfahrung seit 1999: Jahrzehntelange Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Verkehrs- und Schadensersatzrecht.
  • Anfrage ohne Risiko: Erst nach der kostenlosen Prüfung und nur wenn eine Vertretung sinnvoll ist, erhalten Sie ein konkretes Angebot.
  • Rechtsschutzversicherung vorhanden? Wir übernehmen den gesamten Abwicklungsservice und klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
  • Vertraulich & sicher: Ihre Daten und Ihr Fall werden streng vertraulich behandelt.

Kosten & Ablauf: So einfach funktioniert die Anfrage

Schildern Sie uns Ihren Fall über das Anfrageformular - möglichst mit Kaufvertrag oder Rückrufschreiben sowie Angaben zu Fahrzeugmodell, Laufleistung, Kaufdatum und Kaufpreis. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft daraufhin kostenlos und unverbindlich, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich und sinnvoll ist und welche Kosten voraussichtlich anfallen. Ergibt die Prüfung, dass eine Vertretung erfolgversprechend ist, erhalten Sie ein konkretes Angebot. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, erhalten Sie eine ehrliche Rückmeldung - ohne jede Verpflichtung.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert des Falles ab - typischerweise vom geltend gemachten Fahrzeugkaufpreis bzw. Schadensersatzbetrag. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie die komplette Deckungsanfrage und rechnen nach deren Zusage ausschließlich nach RVG direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Abgasskandal

  • VW, Audi, Skoda, Seat (EA189 / EA288): Schadensersatz wegen manipulierter Abgassoftware - Rückabwicklung oder Differenzschaden.
  • Mercedes-Benz Thermofenster: Ansprüche wegen temperaturabhängiger Abgassteuerung, die unter realen Bedingungen die Reinigung abschaltet.
  • BMW Abschalteinrichtung: Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei betroffenen BMW-Dieselmodellen.
  • Rückabwicklung des Kaufvertrags: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises, abzüglich gezogener Nutzungsvorteile.
  • Differenzschaden (kleiner Schadensersatz): Entschädigung für den eingetretenen Wertverlust, wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten.
  • Gebrauchtwagenkauf: Auch beim gebraucht erworbenen Dieselfahrzeug bestehen in vielen Fällen erhebliche Schadensersatzansprüche.
  • Verjährungsgefährdete Ansprüche: Zögern Sie nicht - wir prüfen kurzfristig, ob Ihre Forderung noch rechtzeitig geltend gemacht werden kann.

Kostenlose Ersteinschätzung - kein Ersatz für eine Erstberatung

Viele Betroffene suchen nach einer kostenlosen Erstberatung im Abgasskandal und meinen damit eine erste rechtliche Einschätzung ihrer Situation. Wir möchten hier klar abgrenzen: Die kostenlose Ersteinschätzung, die wir selbstverständlich für jede Anfrage durchführen, ist keine anwaltliche Erstberatung im Sinne des RVG. Sie dient ausschließlich der internen Prüfung, ob eine Vertretung in Ihrer Sache möglich, voraussichtlich sinnvoll und mit welchen Kosten verbunden ist. Das Ergebnis ist entweder ein individuelles Angebot oder - in seltenen Fällen - eine begründete Absage.