Um Sie gut und sorgfältig beraten zu können oder für Sie tätig zu werden benötigen wir Informationen von Ihnen.
Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.
Wer kann die Kosten besser einschätzen als ein Anwalt?
Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.
Natürlich müssen Sie dieses nicht annehmen.
Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen Sie die Gebühr bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.
Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.
Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.
Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).
Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.
Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.
Wenn Sie einen Anwalt für die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen benötigen, bietet Ihnen AnwaltOnline den direkten Zugang zu spezialisierter juristischer Unterstützung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bieten Ihnen schnelle und fundierte Hilfe – bequem online und bundesweit.
Oft lässt sich bereits durch eine anwaltliche Erstberatung eine klare Aussage über Ihre Rechtslage treffen, sodass Sie überlegt handeln können. Tatsächlich werden fast 90 % aller Anfragen bereits auf diesem Weg gelöst, ohne dass eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird. Sollte eine weitergehende Vertretung notwendig sein, stehen wir Ihnen mit Engagement und Fachwissen zur Seite.
*Die rechtliche Vertretung erfolgt je nach Einzelfall gemäß der vereinbarten Gebühr. Unsere Anwälte arbeiten entweder mit einer Pauschalgebühr, einem Stundenhonorar oder nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Rückfragen sind innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Beratung möglich, solange sich der Sachverhalt nicht verändert oder erweitert.
Häufige Fragen