Bußgeldbescheid erhalten? Handeln Sie jetzt - die Frist läuft!
Ein Bußgeldbescheid ist kein rechtskräftiges Urteil - er kann angefochten werden. Erfahrungsgemäß enthält ein erheblicher Teil aller Bescheide Messfehler, Formfehler oder Verfahrensverstöße; nicht selten ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen, bevor der Bescheid überhaupt zugestellt wird. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Verkehrsrecht bieten seit 1999 einen schnellen, vertraulichen und zum transparenten Festpreis erhältlichen Bußgeldcheck - damit Sie wissen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, bevor die Zeit abläuft.
Wichtig: Ab Zustellung des Bescheides haben Sie nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch (§ 67 OWiG) - versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Zögern Sie daher nicht.
Was prüft der anwaltliche Bußgeldcheck?
Im Rahmen des Bußgeldchecks analysieren unsere Anwälte Ihren Bescheid systematisch auf alle relevanten Fehlerquellen:
- Formale Richtigkeit - vollständige Pflichtangaben, ordnungsgemäße Zustellung, Bestimmtheitsgrundsatz
- Messfehler & Messtoleranzen - wurde das Messverfahren (Radar, Laser, Streckenradar, Abstandsmessung) korrekt angewendet und die Toleranz ordnungsgemäß abgezogen?
- Eichung & Bedienung des Messgeräts - typische Fehlerquellen bei stationären Blitzern, mobilen Messanlagen und Laserpistolen
- Verjährung - Ist die 3-monatige Verfolgungsverjährung (§ 26 Abs. 3 StVG) vor Zustellung bereits abgelaufen?
- Prozessfehler & Verfahrensverstöße - Verstöße gegen Vorschriften des OWiG oder der StVO, z. B. fehlerhafte Anhörung
- Ausführliche schriftliche Stellungnahme mit klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs - per E-Mail, in der Regel noch am selben Werktag
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Transparenter Festpreis - volle Kostenkontrolle, keine Stundenhonorare, keine versteckten Gebühren
- Schnelle Bearbeitung - Ergebnis in der Regel noch am selben Werktag
- Jahrzehntelange Erfahrung im Verkehrsrecht - Bußgeldchecks seit 1999
- Klare Handlungsempfehlung - kein Rätselraten: Sie wissen direkt, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist
- Bequeme Online-Beauftragung - Unterlagen digital einreichen, Antwort per E-Mail
- Vertraulich & diskret - Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung genutzt
- Rechtsschutzversicherung vorhanden? Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung nach RVG ab
Typische Anwendungsfälle für den Bußgeldcheck
Der Bußgeldcheck lohnt sich bei allen gängigen Verkehrsverstößen, insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung - Analyse von Messmethode, Messtoleranz und Eichung des Blitzers (stationär oder mobil)
- Rotlichtverstoß - Prüfung der Lichtzeichenanlage, Rotlichtdauer und Beweisgrundlage des Bescheides
- Abstandsverstoß auf der Autobahn - Bewertung der Messmethode (VKS, ProViDa) und typischer Fehlerquellen
- Handyverstoß am Steuer - Überprüfung der Tatbestandsmerkmale und der Beweissituation
- Drohendes Fahrverbot - Einschätzung zu Härtegründen, zeitlicher Verschiebung und Fehlern in der Bescheidbegründung
- Punktestand Flensburg gefährdet - Prüfung, ob ein Einspruch eine Eintragung im Fahreignungsregister noch verhindern kann
Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung
Besitzen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, müssen Sie sich um den Verwaltungsaufwand nicht kümmern: Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an - wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage für Sie. Nach Erteilung der Zusage rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die Abrechnung erfolgt dabei nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bitte beachten Sie einen etwaigen vertraglichen Selbstbehalt, den Sie ggf. selbst tragen.
Was leistet der Bußgeldcheck nicht?
Der Bußgeldcheck liefert eine fundierte anwaltliche Einschätzung Ihres Bescheides und eine klare Empfehlung - er ersetzt jedoch nicht die aktive Rechtsdurchsetzung. Nicht enthalten sind insbesondere: die förmliche Einlegung des Einspruchs, die Beantragung von Akteneinsicht in die Ermittlungsakte sowie eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde oder dem Gericht.
Sollte nach dem Bußgeldcheck ein Einspruch sinnvoll erscheinen und Sie anwaltliche Unterstützung wünschen, kann der beratende Anwalt nach Möglichkeit auch die weitere anwaltliche Vertretung übernehmen.
Das Angebot gilt ausschließlich für Bußgeldbescheide nach bundesdeutschem Recht. Bescheide aus dem Ausland können im Rahmen dieses Pauschalangebots nicht bearbeitet werden. Bei besonders aufwendigen Sachverhalten behalten wir uns vor, ein individuelles Angebot zu unterbreiten.