Warum Firmen und Gewerbetreibende auf eine externe Rechtsabteilung setzen
Rechtliche Fragen gehören zum Alltag jedes Unternehmens - und sie entstehen selten zu einem günstigen Zeitpunkt: Ein Geschäftspartner weicht plötzlich von einem Vertrag ab, ein Mitarbeiter bestreitet die Wirksamkeit seiner Kündigung, ein Wettbewerber verletzt Ihre Marke oder ein Vermieter kündigt Ihre Gewerberäume. Wer dann nicht auf eine eigene Rechtsabteilung oder einen festen Unternehmensanwalt zurückgreifen kann, braucht eine verlässliche Alternative. Genau das bieten wir seit 1999: anwaltliche Rechtsberatung für Firmen, Selbständige und Gewerbetreibende - flexibel, kosteneffizient und ohne Fixkosten. Unsere erfahrenen Partneranwälte agieren als Ihre externe Rechtsabteilung - bedarfsgerecht und genau dann, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Welche Rechtsfragen werden für Unternehmen und Gewerbe abgedeckt?
Unser Angebot richtet sich an alle, die im gewerblichen oder unternehmerischen Bereich rechtliche Klarheit benötigen - quer durch alle relevanten Rechtsgebiete:
- Vertragsrecht: Prüfung und Gestaltung von Liefer-, Werk-, Dienstleistungs- und Kaufverträgen sowie AGB prüfen lassen und rechtssicher gestalten
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Arbeitsverträge erstellen und prüfen, Abmahnungen, Kündigungen, betriebliche Regelungen
- Gewerbliches Mietrecht: Gewerberaummietverträge, Mieterhöhungen, Kündigung von Geschäftsräumen
- Urheberrecht & IT-Recht: Schutz geistigen Eigentums, Software-Lizenzen, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen
- Gesellschaftsrecht: Gründungsberatung, Gesellschafterverträge, Umstrukturierungen, GmbH- und UG-Fragen
- Forderungsmanagement: Mahnung, Schadensersatzansprüche und Durchsetzung offener Forderungen gegenüber Geschäftspartnern
- Datenschutz & Compliance: DSGVO-konforme Gestaltung, Datenschutzerklärungen, betriebliche Richtlinien
- Weitere Rechtsgebiete mit Unternehmensbezug auf Anfrage - schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir prüfen kostenlos, ob und wie wir helfen können.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen unverbindlich, ob und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können - Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
- Volle Kostenkontrolle: Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot zum Pauschalpreis - ohne überraschende Stundensätze oder versteckte Nachberechnung.
- Erfahrene Anwälte: Jahrzehntelange Praxis in der Beratung von Unternehmen und Gewerbetreibenden - seit 1999 vertrauen uns Firmen jeder Größenordnung.
- Flexibler Kommunikationsweg: Beratung primär per E-Mail - auf Wunsch auch per Telefon, Video-Call, WhatsApp oder Signal.
- Schriftliche Auskunft: Sie erhalten eine fundierte, schriftliche Stellungnahme - verwendbar als Argumentationsgrundlage gegenüber Behörden, Gerichten oder Vertragspartnern.
- Rückfragen inklusive: In der Regel 14 Tage lang Rückfragen zum ursprünglichen Sachverhalt möglich (gem. AGB).
- Rechtsschutzversicherung: Firmen-Rechtsschutz vorhanden? Wir stellen kostenlos eine Deckungsanfrage und rechnen nach Zusage direkt nach RVG mit Ihrer Versicherung ab.
Kostenlose Ersteinschätzung - was das konkret bedeutet
Viele Ratsuchende suchen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung im gewerblichen Rechtsbereich - und meinen damit häufig eine kostenfreie Erstberatung. Hier ist ein wichtiger Unterschied zu beachten:
Was wir kostenlos leisten, ist die Prüfung Ihrer Anfrage: Unser Anwalt analysiert Ihr Anliegen und klärt, ob eine Beratung oder Vertretung durch uns sinnvoll und möglich ist - und zu welchen Kosten. Erst dann erhalten Sie ein konkretes, unverbindliches Angebot. Sie entscheiden, ob Sie es annehmen. Diese Ersteinschätzung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Eine umfassende Erstberatung - also eine belastbare Einschätzung Ihrer konkreten Rechtslage - erfordert dagegen Zeit, Sorgfalt und anwaltliche Haftung. Diese Leistung ist entsprechend vergütungspflichtig. Wer für seine Beratung vergütet wird, berät Sie objektiv - ohne Anreiz, Ihnen unnötige Maßnahmen zu empfehlen. Wir raten daher ggf. auch von kostenintensiven Schritten ab, wenn diese aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich sind.
Typische Anwendungsfälle - wann lohnt sich die Beratung?
- Prüfung oder Gestaltung eines Gewerberaummietvertrags vor Unterzeichnung
- Reaktion auf eine Abmahnung wegen Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzung
- Rechtssichere Kündigung eines Mitarbeiters oder Reaktion auf eine Kündigungsschutzklage
- Überprüfung der eigenen AGB auf Wirksamkeit und Aktualität
- Klärung von Zahlungsstreitigkeiten mit Geschäftspartnern oder Kunden
- Beratung bei Unternehmensgründung, GmbH-/UG-Gründung oder Gesellschafterwechsel
- Einschätzung bei datenschutzrechtlichen Fragen (DSGVO) im betrieblichen Kontext
Wenn Beratung nicht ausreicht: Anwaltliche Vertretung
Mitunter reicht eine Beratung nicht aus - z. B. wenn eine Auseinandersetzung eskaliert oder ein Schreiben an eine Behörde bzw. Gegenseite erforderlich wird. In vielen Fällen kann der beratende Anwalt nach Möglichkeit auch eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung für Ihr Unternehmen übernehmen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.