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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und wissen möchten, wie Ihre Chancen im weiteren Verfahren stehen, ist die anwaltliche Akteneinsicht die beste Grundlage. Denn ohne Kenntnis des vollständigen Akteninhalts kann keine fundierte Entscheidung über einen Einspruch getroffen werden. Da etwa 50 % aller Bußgeldbescheide anfechtbar sind, lohnt sich eine genaue Prüfung fast immer.
Einen Bußgeldbescheid erhält man schneller als gedacht – ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsvergehen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob die 3-monatige Verjährungsfrist bereits verstrichen ist, Messtoleranzen korrekt berücksichtigt wurden oder das Messgerät ordnungsgemäß geeicht und bedient wurde. Beachten Sie unbedingt die 14-tägige Einspruchsfrist ab Zugang des Bescheids.
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