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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht


*Erhebt die zust. Behörde Gebühren für die Versendung, so sind diese gesondert auszugleichen (i.d.R. € 12,00).

Etwa 50% aller Bußgeldbescheide sind anfechtbar!

Einwendungen müssen jedoch innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen erfolgen - daher muss auch eine Akteneinsicht zeitnah erfolgen um die Frist zu hemmen.

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Hinweis:
Sie müssen sich um nichts kümmern - wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung für Sie!

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Lastschrift und Kreditkartenzahlungen erfolgen über PayPal - auch ohne PayPal-Konto

Ergänzende Bedingungen zu diesem Angebot:

Das Pauschalangebot ist ausdrücklich auf Verkehrsrecht beschränkt - in anderen Fällen erhalten Sie ein individuelles Angebot. Im Falle eines besonders aufwendigen Falles oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

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Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg

Wann ist dieses Angebot ideal?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und wissen möchten, wie Ihre Chancen im weiteren Verfahren stehen, ist die anwaltliche Akteneinsicht die beste Grundlage. Denn ohne Kenntnis des Akteninhalts kann keine fundierte Entscheidung über einen Einspruch getroffen werden.

Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn.

Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein: Die 3-monatige Verjährungsfrist kann verstrichen sein, Meßtoleranzen wurden ev. nicht richtig berücksichtigt, das Meßgerät war nicht (mehr) geeicht, wurde falsch bedient oder die Tat liegt schlicht so lange zurück (i.d.R. zwei Jahre), dass eine Denkzettelfunktion eines Fahrverbotes schlicht nicht mehr gegeben ist. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen kann durchaus sinnvoll und vor allem erfolgreich sein.

Natürlich lassen wir Sie anschließend nicht alleine - auf Wunsch erstellen wir einen Widerspruch für Sie oder vertreten Ihre Interessen außergerichtlich/gerichtlich. In diesem Fall fallen weitere Gebühren an.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie erhalten alleine keine Akteneinsicht: Nur ein Anwalt kann die vollständige Bußgeldakte anfordern und einsehen
  • Wählbarer Umfang: Nur Akteneinsicht (basic) oder inklusive Prüfung und Stellungnahme (plus)
  • Transparente Kosten: Fester Pauschalpreis – ohne versteckte Gebühren (zzgl. Aktenversandkosten der Behörde)
  • Kurze Bearbeitungszeiten: Aktenanforderung erfolgt sofort – erste Rückmeldung meist binnen Stunden nach Akteneingang
  • Keine Folgekostenpflicht: Weitere Schritte sind optional – die Pauschale wird bei Beauftragung aber angerechnet

Typische Anwendungsfälle

  • Geschwindigkeitsverstöße: Prüfung der Messmethode, Messgerätetyp, Messtoleranzen und Eichnachweise
  • Abstandsverstöße & Rotlichtfahrten: Bewertung der Beweismittel und Verfahrensdokumentation
  • Verjährungsprüfung: Kontrolle der Fristen und etwaiger Hemmungstatbestände in der Akte
  • Grundlage für Einspruch: Entscheidungshilfe, ob und mit welchen Argumenten Einspruch sinnvoll ist

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