Welche Leistung erhalten Sie?
Akteneinsicht basic - € 69,95
Anforderung der Akte und Übersendung als PDF*
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht
Akteneinsicht plus - € 139,95 (Unsere Empfehlung)
Anwaltliche Prüfung der Akte
Ausführliche Stellungnahme und Beratung zu den Erfolgsaussichten
*Erhebt die zust. Behörde Gebühren für die Versendung, so sind diese gesondert auszugleichen (i.d.R. € 12,00).
Etwa 50% aller Bußgeldbescheide sind anfechtbar!
Einwendungen müssen jedoch innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen erfolgen - daher muss auch eine Akteneinsicht zeitnah erfolgen um die Frist zu hemmen.
Jetzt Akteneinsicht beantragen!
Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn.
Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein: Die 3-monatige Verjährungsfrist kann verstrichen sein, Meßtoleranzen wurden ev. nicht richtig berücksichtigt, das Meßgerät war nicht (mehr) geeicht, wurde falsch bedient oder die Tat liegt schlicht so lange zurück (i.d.R. zwei Jahre), dass eine Denkzettelfunktion eines Fahrverbotes schlicht nicht mehr gegeben ist. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen kann durchaus sinnvoll und vor allem erfolgreich sein.
Natürlich lassen wir Sie anschließend nicht alleine - auf Wunsch erstellen wir einen Widerspruch für Sie oder vertreten Ihre Interessen außergerichtlich/gerichtlich. In diesem Fall fallen weitere Gebühren an.
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