*Erhebt die zust. Behörde Gebühren für die Versendung, so sind diese gesondert auszugleichen (i.d.R. € 12,00).
Etwa 50% aller Bußgeldbescheide sind anfechtbar!
Einwendungen müssen jedoch innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen erfolgen - daher muss auch eine Akteneinsicht zeitnah erfolgen um die Frist zu hemmen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Kontaktdaten