Flugverspätung: Airline muss Suche nach Ersatzflügen lückenlos nachweisen: sonst droht Ausgleichszahlung
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Ein Luftfahrtunternehmen, das sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, muss nicht nur das Vorliegen dieser Umstände darlegen, sondern auch konkret vortragen, ob und wie nach frühestmöglichen Ersatzbeförderungen …