Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.614 Anfragen

Reiseveranstalter muss auf die notwendigen Formalitäten hinweisen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, auf die für die Durchführung der Reise notwendigen Formalitäten (z.B. Visumspflicht) hinzuweisen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 6 u. § 5 Nr. 1 BGB-InfoV).

Der Reisevermittler schuldet hingegen regelmäßig nur die Beratung bei der Auswahl der Reise.


LG Karlsruhe, 11.04.2008 - Az: 9 S 558/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen