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Anwaltliche Steuerrechtsberatung für Unternehmen, Selbstständige & Gewerbetreibende

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Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.

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Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.

Bearbeitung durch den Anwalt

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BERATUNG WIRD ERSTELLT

Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.

Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).

Beratung erhalten

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PROBLEM GELÖST?

Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.

Steuerrechtliche Fragen gehören für Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende zum Geschäftsalltag - und werden dabei leicht unterschätzt. Das deutsche Unternehmenssteuerrecht ist komplex, ändert sich kontinuierlich und bietet zahlreiche Fallstricke: fehlerhafte Steuerbescheide, unerkannte Umsatzsteuerfehler, Haftungsrisiken bei der Lohnsteuer oder unvorbereitete Betriebsprüfungen können für Firmen empfindliche Konsequenzen haben. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bieten Ihnen seit 1999 eine praxisnahe, rechtssichere Beratung im Steuerrecht für Firmen und Gewerbebetriebe - ergänzend oder alternativ zur steuerberatenden Perspektive, mit dem Fokus auf Ihre rechtliche Absicherung.

Was umfasst die anwaltliche Steuerrechtsberatung für Unternehmen?

Die Beratung deckt das gesamte Spektrum des betrieblichen Steuerrechts ab - von der laufenden steuerrechtlichen Einschätzung bis zur Vertretung gegenüber Finanzbehörden. Über den gewählten Kommunikationsweg - primär per E-Mail, auf Wunsch auch per Telefon, Video-Call oder Messenger - erhalten Sie eine fundierte, schriftlich dokumentierte Auskunft, auf die Sie sich verlassen können.

  • Unternehmensbesteuerung: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
  • Lohnsteuer & Arbeitgeberhaftung: Haftungsrisiken, Lohnsteueraußenprüfungen, geldwerte Vorteile
  • Betriebsprüfung & Steuerfahndung: Rechtliche Begleitung und Interessenvertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Steuerbescheid prüfen lassen: Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren gegen Festsetzungsbescheide des Finanzamts
  • Steuerstrafrecht & Selbstanzeige: Rechtssichere Beratung bei steuerstrafrechtlichem Risiko und Vorbereitung einer wirksamen Selbstanzeige
  • Existenzgründung & Unternehmensnachfolge: Steuerrechtliche Gestaltung, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
  • Internationales Steuerrecht: Betriebsstätten, Verrechnungspreise, grenzüberschreitende Tätigkeiten und Doppelbesteuerung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Anfrage kostenfrei - Sie erfahren, ob eine Beratung möglich und sinnvoll ist, und was sie kosten würde. Ohne jede Zahlungsverpflichtung.
  • Unverbindliches Individualangebot: Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot zum Pauschalpreis und entscheiden völlig frei, ob Sie dieses annehmen.
  • Erfahrene Anwälte: Jahrzehntelange Praxis im Unternehmenssteuerrecht - seit 1999 für Firmen und Gewerbetreibende tätig.
  • Flexible Kommunikation: Primär per E-Mail - auf Wunsch auch per Telefon, Video-Call oder Messenger möglich.
  • Rückfragen inklusive: In der Regel stehen 14 Tage für Rückfragen zur Verfügung - ohne Aufpreis. Es gelten die AGB.
  • Rechtsschutzversicherung: Wir übernehmen die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage nach RVG direkt mit Ihrer Firmen-Rechtsschutzversicherung ab - für Sie kostenlos und ohne Aufwand.
  • Objektiv & unabhängig: Wir raten ggf. auch von unnötigen oder teuren Maßnahmen ab - auch dann, wenn das wirtschaftlich nicht in unserem Interesse liegt.

Typische Anlässe für eine steuerrechtliche Beratung für Ihr Unternehmen

  • Sie haben einen Steuerbescheid erhalten, der Ihnen unplausibel erscheint, und möchten diesen anwaltlich prüfen lassen.
  • Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt oder Steuerfahnder sind bereits tätig.
  • Sie erwägen eine strafbefreiende Selbstanzeige oder möchten das Risiko einer Steuerstrafverfolgung einschätzen lassen.
  • Sie planen eine Unternehmensgründung, -umstrukturierung oder Nachfolge und benötigen steuerrechtliche Gestaltungsberatung.
  • Es bestehen Fragen zur Umsatzsteuer - z. B. zu Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen oder innergemeinschaftlichen Leistungen.
  • Sie befinden sich in einem Einspruchs- oder Klageverfahren gegen das Finanzamt und benötigen anwaltliche Unterstützung.
  • Es bestehen Unsicherheiten zur Lohnsteuer oder Arbeitgeberhaftung - z. B. bei einer angekündigten Lohnsteueraußenprüfung.

Kostenlose Ersteinschätzung - was das bedeutet (und was nicht)

Im Internet wird häufig nach einer kostenlosen Erstberatung im Steuerrecht gesucht. Dieser Begriff wird dabei oft mit der kostenlosen Ersteinschätzung verwechselt - eine wichtige Unterscheidung:

  • Was wir kostenlos leisten: Wir prüfen Ihre Anfrage dahingehend, ob eine Beratung oder Vertretung durch uns möglich und sinnvoll ist - und zu welchen Kosten. Diese Prüfung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, sie ist kostenlos und unverbindlich.
  • Was kostenpflichtig ist: Die eigentliche anwaltliche Beratung - also die fundierte, haftungsbehaftete Einschätzung Ihrer Rechtslage - ist vergütungspflichtig. Eine sorgfältige Beratung erfordert Zeit und Sachkenntnis; sie kann nicht seriös kostenlos erbracht werden.
  • Warum das auch in Ihrem Interesse ist: Wer für seine Beratung honoriert wird, berät Sie objektiv und rät ggf. von unnötigen oder teuren Maßnahmen ab.

Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie - sofern eine kompetente Beratung möglich und sinnvoll ist - ein individuelles, unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie dieses annehmen und die Gebühr entrichten, erstellt der zuständige Anwalt Ihre Beratung. Selten kommt es vor, dass wir eine Anfrage ablehnen müssen - in diesem Fall erhalten Sie umgehend eine Absage.

Ablauf Ihrer Steuerrechtsberatung

Die Abwicklung ist vollständig digital und unkompliziert: Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst detailliert - relevante Unterlagen wie Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen oder Korrespondenz mit dem Finanzamt können Sie direkt beifügen. Der Anwalt prüft Ihre Anfrage, schätzt den Aufwand ein und erstellt - bei positiver Prüfung - ein individuelles Angebot zum Pauschalpreis. Bei Annahme des Angebots und Zahlung der Gebühr wird die Beratung zeitnah erstellt. Sie erhalten Ihre Antwort primär per E-Mail; auf ausdrücklichen Wunsch ist auch eine Beratung per Telefon, Video-Call oder Messenger möglich.

Beratung und weitergehende anwaltliche Vertretung

Die steuerrechtliche Beratung schafft Rechtssicherheit und zeigt Handlungsoptionen auf. Sollte sich daraus der Bedarf nach einer weitergehenden anwaltlichen Tätigkeit ergeben - z. B. die Einlegung eines Einspruchs, die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren oder die rechtssichere Durchführung einer Selbstanzeige -, kann der beratende Anwalt nach Möglichkeit auch die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung übernehmen. Die konkreten Möglichkeiten besprechen wir gern im Rahmen unseres Angebots.