Wasserschaden im Sondereigentum: Verwalter haftet nicht für Ursachenforschung
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Beauftragt ein Wohnungseigentümer den Verwalter, bei einem Feuchtigkeitsschaden „das Erforderliche zu veranlassen“, liegt darin regelmäßig eine Einwilligung, die eine damit verbundene Substanzverletzung am Sondereigentum …