Wichtig: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nur bei Flügen, die in der EU starten oder bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Dieses Angebot richtet sich daher ausschließlich auf solche Fälle.
Hinweis: Sie müssen sich um nichts kümmern - wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung für Sie!
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