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Rückforderung Flugticketgebühren


Wichtig: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nur bei Flügen, die in der EU starten oder bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Dieses Angebot richtet sich daher ausschließlich auf solche Fälle.

Wie können wir Ihnen helfen?

Senden Sie uns nach Möglichkeit folgende Unterlagen zu: Flugticket bzw. Buchungsbestätigung und sofern vorhanden den bisherigen Schriftwechsel.

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Sie müssen sich um nichts kümmern - wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung für Sie!

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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erst ...
Erik, Oranienburg
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant

Wann ist dieses Angebot ideal?

Wenn Ihre Flugreise annulliert wurde oder Sie berechtigt vom Flug zurückgetreten sind, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises – in bar, per Überweisung oder Scheck. Viele Airlines bieten jedoch nur Gutscheine oder Umbuchungen an oder reagieren gar nicht. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent für Sie durch – beginnend mit einem anwaltlichen Schreiben, bei Bedarf auch darüber hinaus.

Die Airline ist verpflichtet, den vollen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten – per Überweisung, Scheck oder bar. Erfolgt trotz nachweisbarer Aufforderung keine Zahlung, gerät die Fluggesellschaft ab dem 8. Tag in Verzug. In diesem Fall sind zusätzlich auch die Anwaltskosten ersatzfähig.

Nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) können Flugreisende bei Annullierung oder berechtigtem Rücktritt wählen: Rückerstattung des Ticketpreises, Ersatzbeförderung oder Umbuchung.

Ein Gutschein oder eine Umbuchung muss nicht akzeptiert werden – Sie haben Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Klare Rechtsdurchsetzung: Rückforderung der Ticketkosten gemäß Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung
  • Anwaltliches Mahnschreiben: Forderungserhebung gegenüber der Fluggesellschaft
  • Unverbindlich: Kostenloses Angebot ohne Verpflichtung zur Beauftragung
  • Kostenübernahme möglich: Bei nachweisbarem Verzug trägt die Airline i.d.R. auch die Anwaltskosten
  • Vertraulichkeit: Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht

Typische Anwendungsfälle

  • Flugausfall oder Annullierung: Durchsetzung des Anspruchs auf Rückerstattung des Flugpreises
  • Rücktritt vom Flug: Hilfe bei der Rückforderung der Ticketkosten bei berechtigtem Reiserücktritt
  • Verweigerte Erstattung: Keine Akzeptanz von Gutscheinen oder unberechtigten Ablehnungen
  • Verzug der Airline: Geltendmachung von Verzugszinsen und Anwaltskosten bei Nichtzahlung

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