Unverbindliche Anfrage – keine Zahlungsverpflichtung
Rechtsdurchsetzung durch erfahrenen Rechtsanwalt
Anwaltsschreiben zur Rückforderung des Ticketpreises
Bearbeitung in der Regel binnen weniger Stunden
Anwaltskosten sind bei wirksamer Verzugslage grundsätzlich von Airline zu tragen
Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt
Nach Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) können Flugreisende bei Annullierung oder berechtigtem Rücktritt wählen: Rückerstattung des Ticketpreises, Ersatzbeförderung oder Umbuchung.
Ein Gutschein oder eine Umbuchung muss nicht akzeptiert werden – Sie haben Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises.
Jetzt Flugticketgebühren zurückholen!
Die Airline ist verpflichtet, den vollen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten – per Überweisung, Scheck oder bar. Erfolgt trotz nachweisbarer Aufforderung keine Zahlung, gerät die Fluggesellschaft ab dem 8. Tag in Verzug. In diesem Fall sind zusätzlich auch die Anwaltskosten ersatzfähig.
Wichtig: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nur bei Flügen, die in der EU starten oder bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Dieses Angebot richtet sich daher ausschließlich auf solche Fälle.
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