Um Sie gut und sorgfältig beraten zu können oder für Sie tätig zu werden benötigen wir Informationen von Ihnen.
Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.
Wer kann die Kosten besser einschätzen als ein Anwalt?
Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.
Natürlich müssen Sie dieses nicht annehmen.
Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen Sie die Gebühr bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.
Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.
Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.
Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).
Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.
Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.
Wenn Ihre Flugreise annulliert wurde oder Sie berechtigt vom Flug zurückgetreten sind, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen klaren Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Ticketpreises in bar, per Überweisung oder Scheck. Viele Airlines versuchen jedoch, Kunden mit Gutscheinen oder Umbuchungen abzuspeisen oder reagieren auf Erstattungsanfragen überhaupt nicht.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Die Airline ist gesetzlich verpflichtet, den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten. Erfolgt dies nicht, gerät die Fluggesellschaft ab dem achten Tag in Verzug. Ein entscheidender Vorteil für Sie: Bei nachweisbarem Verzug ist die Airline grundsätzlich verpflichtet, auch die anfallenden Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen.
Hinweis: Das Angebot gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft aus einem Drittstaat in die EU durchgeführt werden.
Häufige Fragen