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Rückforderung Flugticketgebühren durch einen Anwalt

Wichtig: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nur bei Flügen, die in der EU starten oder bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Dieses Angebot richtet sich daher ausschließlich auf solche Fälle.

Wie können wir Ihnen helfen?

Senden Sie uns nach Möglichkeit folgende Unterlagen zu: Flugticket bzw. Buchungsbestätigung und sofern vorhanden den bisherigen Schriftwechsel.

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.


Wann ist dieses Angebot zur Rückforderung der Ticketgebühren ideal?

Wenn Ihre Flugreise annulliert wurde oder Sie berechtigt vom Flug zurückgetreten sind, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen klaren Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Ticketpreises in bar, per Überweisung oder Scheck. Viele Airlines versuchen jedoch, Kunden mit Gutscheinen oder Umbuchungen abzuspeisen oder reagieren auf Erstattungsanfragen überhaupt nicht.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Die Airline ist gesetzlich verpflichtet, den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten. Erfolgt dies nicht, gerät die Fluggesellschaft ab dem achten Tag in Verzug. Ein entscheidender Vorteil für Sie: Bei nachweisbarem Verzug ist die Airline grundsätzlich verpflichtet, auch die anfallenden Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssichere Durchsetzung: Rückforderung gemäß Art. 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung – Geld statt Gutschein.
  • Anwaltliches Mahnschreiben: Professionelle Forderungsaufstellung direkt an die Fluggesellschaft.
  • Möglicher Kostenersatz: Bei wirksamem Verzug trägt die Airline i.d.R. Ihre Anwaltskosten.
  • Unverbindliche Prüfung: Fordern Sie erst ein kostenloses Angebot für Ihren individuellen Fall an.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Reiserecht

  • Flugausfall oder Annullierung: Konsequente Durchsetzung der Ticketpreis-Erstattung.
  • Berechtigter Reiserücktritt: Hilfe bei der Rückforderung der Kosten nach Rücktritt vom Beförderungsvertrag.
  • Verweigerte Erstattung: Abwehr von Gutschein-Zwang oder unberechtigten Ablehnungen durch die Airline.
  • Verzugsschaden geltend machen: Durchsetzung von Verzugszinsen und Erstattung der Anwaltsgebühren bei Nichtzahlung.

Hinweis: Das Angebot gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft aus einem Drittstaat in die EU durchgeführt werden.

Häufige Fragen

Nein. Gemäß Artikel 8 der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Sie bei einer Annullierung das Wahlrecht. Sie können die volle Erstattung des Ticketpreises in bar oder per Überweisung verlangen. Ein Gutschein darf Ihnen nicht aufgezwungen werden.
Ja, das Reiserecht ist üblicherweise Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes. Wir stellen für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Wenn die Fluggesellschaft innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Aufforderung nicht zahlt, gerät sie in Verzug. In diesem Fall muss die Airline die Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung in der Regel als Verzugsschaden ersetzen.
Die EU-Verordnung 261/2004 sieht vor, dass die Erstattung des vollständigen Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen nach dem Vorfall bzw. der Annullierung zu erfolgen hat.