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Unfallregulierung vom Anwalt

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Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob Sc ...
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Wann ist unser Service zur Unfallregulierung ideal?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie die Schadensabwicklung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. Unser Service ist ideal, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz effizient, rechtssicher und oft vollständig kostenfrei durchzusetzen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite, damit Sie sich nicht mit Kürzungen bei Reparaturkosten oder Gutachtergebühren auseinandersetzen müssen.

Besonders wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Fremdverschulden) ist die Beauftragung eines Anwalts für Sie in der Regel vollständig kostenlos, da die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet ist, auch Ihre Anwaltskosten zu tragen. Wir prüfen für Sie zudem versteckte Ansprüche wie Nutzungsausfallentschädigung, merkantile Wertminderung oder Schmerzensgeld.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine Kosten bei Unschuld: Die Anwaltsgebühren zahlt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.
  • Komplette Abwicklung: Wir kümmern uns um Gutachter, Werkstatt und die Korrespondenz mit Versicherern.
  • Maximale Entschädigung: Prüfung von Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.
  • Schnelle Hilfe: Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation meist binnen weniger Stunden.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Verkehrsrecht

  • Unverschuldeter Auffahrunfall: Durchsetzung aller Reparatur- und Nebenkosten.
  • Versicherung kürzt den Schaden: Wir wehren unberechtigte Kürzungen im Prüfbericht der Versicherung ab.
  • Unfall mit Personenschaden: Rechtssichere Geltendmachung von angemessenem Schmerzensgeld.
  • Unklare Schuldfrage: Professionelle Analyse der Beweislage zur Vermeidung von Haftungsquoten.

Häufige Fragen

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Ihren Rechtsanwalt zu übernehmen. Für Sie ist die Unfallregulierung in diesem Fall also kostenlos.
Ja. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage. Sobald uns die Zusage vorliegt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Versicherungen versuchen oft, Schadenssummen durch eigene Prüfberichte zu kürzen. Ein Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen und stellt sicher, dass auch Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall voll ausgezahlt werden.
Eine einfache Regulierung dauert meist 2 bis 4 Wochen. Bei komplizierten Sachverhalten, Auslandsbezug oder Personenschäden kann es (leider) auch deutlich länger dauern. Wir sorgen durch professionelles Nachfassen für eine schnellstmögliche Auszahlung durch die Gegenseite.