Für die Angebotserstellung benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bei Lebenspartnerschaften sind die nachfolgenden Fragen sinngemäß zu beantworten.
Wie geht es dann weiter?: Wenn Sie sich zur Beauftragung entschieden haben, wird der für Ihr Verfahren zuständige Anwalt ergänzende Fragen und sich ergebende einfachere Probleme in der Regel telefonisch besprechen. Bei schwierigen Problemen kann eine persönliche Besprechung erforderlich sein. Anschließend wird das Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren durchgeführt.
Sie haben noch Fragen?: Sie sind sich noch unschlüssig oder möchten den Ablauf zunächst mit dem zuständigen Anwalt telefonisch klären? Wir rufen Sie gerne an. Senden Sie uns einen Terminvorschlag und Ihre Telefonnummer über unser Kontaktformular zu.
Ihre Anschrift
Ihre Daten
Trennung
Minderjährige Kinder
Ehewohnung
Regelbare Punkte
Scheidungskosten
Die gesetzlichen Gebühren richten sich in erster Linie nach dem Einkommen der Partner