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Egal ob Mieter oder Vermieter – eine Betriebskostenabrechnung sollte stets auf formale und inhaltliche Korrektheit geprüft werden. Statistisch gesehen ist nahezu jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Solche Mängel können bares Geld kosten oder unnötige Konflikte auslösen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Klarheit zu gewinnen und Ihre Ansprüche zu sichern.
Besonders kritisch ist die Einhaltung rechtlicher Fristen: Gemäß § 556 Abs. 3 BGB müssen Einwendungen rechtzeitig erfolgen. Da inhaltliche Fehler zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist i.d.R. nicht mehr korrigiert werden können, ist eine zeitnahe Nebenkostenprüfung essenziell. Ein Mieter, der unbesehen zahlt, verliert oft die Möglichkeit für spätere Rückforderungen. Vermieter hingegen vermeiden durch eine Vorab-Prüfung langwierige Auseinandersetzungen und spätere Zahlungsausfälle.
Häufige Fragen