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Rückforderung Reisepreis


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Wann ist dieses Angebot ideal?

Wenn Ihre Urlaubsreise storniert wurde oder Sie berechtigt vom Reisevertrag zurückgetreten sind, steht Ihnen grundsätzlich die vollständige Rückzahlung des Reisepreises zu. Doch viele Veranstalter reagieren nicht oder bieten lediglich Gutscheine oder Umbuchungen an. Wir helfen Ihnen, Ihre Forderung konsequent durchzusetzen – zunächst außergerichtlich mit einem anwaltlichen Schreiben, bei Bedarf auch darüber hinaus.

Grundsätzlich gilt, dass der Reisepreis bei einem berechtigten Reiserücktritt oder einer Stornierung seitens des Veranstalters binnen 14 Tagen zurückzuzahlen ist. Fordern Sie die Rückzahlung nachweisbar an - ggf. kann hier noch eine Nachfrist gewährt werden. Sollte auch diese verstreichen, so können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Bei nachweisbarer Verzugslage können die dann entstehenden Kosten des Rechtsanwaltes grundsätzlich ergänzend im Wege des Verzugsschadensersatzes beim Veranstalter geltend gemacht werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Klare Rechtsdurchsetzung: Rückforderung des Reisepreises bei berechtigter Stornierung oder Rücktritt durch den Reisenden
  • Anwaltliches Mahnschreiben: Professionelles Schreiben, um der Forderung Nachdruck zu verleihen
  • Unverbindlich: Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot – ohne Risiko
  • Kostenübernahme möglich: Bei wirksamer Verzugslage muss der Veranstalter i.d.R. auch die Anwaltskosten tragen
  • Vertraulichkeit: Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht

Typische Anwendungsfälle

  • Stornierung durch Veranstalter: Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs bei abgesagten Reisen
  • Rücktritt wegen höherer Gewalt: Unterstützung bei der Rückforderung bei berechtigtem Rücktritt
  • Verweigerte Rückzahlung: Reaktion auf Gutscheine oder unberechtigte Ablehnungen der Rückerstattung
  • Verzug des Veranstalters: Durchsetzung von Verzugszinsen und Anwaltskosten bei Nichtzahlung

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