Wenn Ihre Urlaubsreise vom Veranstalter storniert wurde oder Sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände berechtigt vom Reisevertrag zurückgetreten sind, steht Ihnen gemäß geltendem Reiserecht die vollständige Rückzahlung des Reisepreises in bar zu. Viele Veranstalter reagieren jedoch verzögert oder versuchen, Kunden mit Gutscheinen oder Umbuchungen abzuspeisen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihren Anspruch konsequent und rechtssicher durchzusetzen.
Grundsätzlich muss die Rückzahlung bei einer Stornierung binnen 14 Tagen erfolgen. Verstreicht diese Frist, befindet sich der Veranstalter im Verzug. In diesem Fall können die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden, sodass der Veranstalter diese zusätzlich zum Reisepreis erstatten muss. Wir unterstützen Sie zunächst außergerichtlich mit einem professionellen Anwaltsschreiben, um Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen.
Häufige Fragen