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Mahnverfahren & Titelvollstreckung

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei d ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz

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Wann ist ein Mahnverfahren im Online-Handel ideal?

Ob es sich um offene Forderungen aus Online-Auktionen (z. B. eBay), Online-Käufen oder gewerblichen Lieferverträgen handelt – unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche effektiv durchzusetzen. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung: vom ersten anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung bereits vorhandener Titel.

Besonders im E-Commerce ist schnelles Handeln bei Zahlungsverzug entscheidend. Ein anwaltliches Schreiben verleiht Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck und signalisiert dem Schuldner die rechtliche Konsequenz. Befindet sich der Schuldner bereits im Verzug, hat er im Erfolgsfall die anfallenden Gebühren als Verzugsschaden zu tragen.

Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Professionelles Mahnschreiben: Anwaltlicher Nachdruck zur schnellen Realisierung Ihrer Forderung.
  • Gerichtliche Durchsetzung: Konsequente Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtzahlung.
  • Titelvollstreckung: Wir übernehmen die Zwangsvollstreckung aus bereits vorhandenen Titeln bundesweit.
  • Kostenlose Deckungsanfrage: Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Transparente Gebühren: Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung der anfallenden Kosten.
  • Erfolgsorientiert: Geltendmachung der Anwaltskosten als Verzugsschaden beim Schuldner.

Typische Anwendungsfälle

  • Käufer zahlt nicht: Durchsetzung des Kaufpreises nach Online-Auktionen oder Shop-Bestellungen.
  • Vollstreckung: Beitreibung von Forderungen bei bereits vorliegendem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid.
  • Interessenvertretung: Fachliche Begleitung im Gerichts- oder Zwangsvollstreckungsverfahren.
  • Zahlungsverzug: Geltendmachung von Verzugszinsen und Nebenkosten gegenüber dem Vertragspartner.

Häufige Fragen

Befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug, hat er die Kosten der Rechtsverfolgung als Verzugsschaden zu tragen. Wir machen diese Gebühren daher direkt beim Schuldner für Sie geltend.
Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage. Sobald uns die Zusage Ihrer Versicherung vorliegt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
In diesem Fall leiten wir auf Ihren Wunsch das gerichtliche Mahnverfahren ein, um einen vollstreckbaren Titel (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) zu erwirken. Aus diesem Titel kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir die Anschrift des Schuldners, die genaue Bezeichnung und Höhe der Forderung sowie das Datum, seit dem die Forderung fällig ist (z. B. Kaufbeleg oder Auktionsbestätigung).