Wenn der Käufer nicht zahlt – anwaltliche Hilfe im Online-Handel
Eine Auktion gewonnen, eine Bestellung aufgegeben – und dann kommt kein Geld. Ob eBay, Amazon Marketplace, Kleinanzeigen oder der eigene Online-Shop: Zahlungsausfälle im E-Commerce sind ärgerlich und schaden unmittelbar. Seit 1999 helfen unsere erfahrenen Partneranwälte Privatpersonen und gewerblichen Händlern dabei, offene Forderungen aus dem Online-Handel konsequent durchzusetzen – vom ersten anwaltlichen Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung. Besonders wichtig: Im Verzugsfall trägt der Schuldner die Anwaltskosten als Verzugsschaden – Ihre Rechtsverfolgung ist damit häufig kostenneutral.
Unser Leistungsumfang im Überblick
Je nach Stand Ihres Falles bieten wir Ihnen die passende anwaltliche Unterstützung – einzeln oder als Gesamtpaket:
- Anwaltliches Mahnschreiben: Ein formales Schreiben unserer Anwälte setzt den Schuldner rechtssicher in Verzug und signalisiert die ernsthafte Bereitschaft zur gerichtlichen Durchsetzung. Oft reicht das – ohne weiteres Verfahren.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht, beantragen wir für Sie den Mahnbescheid und bei Bedarf den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Mahngericht (§§ 688 ff. ZPO).
- Interessenvertretung vor Gericht: Legt der Schuldner Widerspruch ein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent im streitigen Klageverfahren.
- Titelvollstreckung: Liegt bereits ein vollstreckbarer Titel vor – Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Urteil – übernehmen wir die Zwangsvollstreckung bundesweit für Sie.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Erfahrung im Online-Handel seit 1999: Unsere Partneranwälte kennen die typischen Fallkonstellationen bei eBay, Amazon & Co. aus langjähriger Praxis.
- Kosten oft beim Schuldner: Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er die Anwaltsgebühren als Verzugsschaden zu erstatten – Ihre Rechtsverfolgung ist damit in vielen Fällen kostenneutral.
- Transparente Gebühren nach RVG: Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Streitwert Ihrer Forderung.
- Bundesweite Tätigkeit: Unabhängig davon, wo Käufer oder Verkäufer sitzen – wir handeln deutschlandweit für Sie.
- Rechtsschutzversicherung: Wir stellen kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechnen nach Zusage direkt mit ihr ab – ohne Aufwand für Sie.
- Alles aus einer Hand: Vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung – eine Anlaufstelle, kein Weitervermitteln.
- Schnell & vertraulich: Zügige Bearbeitung schützt vor Verjährung und gibt dem Schuldner keine Zeit, Vermögen beiseite zu schaffen.
Typische Anwendungsfälle im Online-Handel
- eBay-Auktion – Käufer zahlt nicht: Durchsetzung des Kaufpreises nach erfolgreich abgeschlossener Auktion oder Sofortkauf-Transaktion.
- Online-Shop-Bestellung unbezahlt: Offene Rechnungen aus Webshop-Bestellungen – z. B. bei Zahlung per Rechnung oder Lastschrift.
- Kleinanzeigen & Privatverkäufe: Forderungsdurchsetzung auch bei privaten Online-Verkäufen über Plattformen wie Kleinanzeigen oder Facebook Marketplace.
- Vollstreckung vorhandener Titel: Beitreibung von Forderungen bei bereits vorliegendem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder rechtskräftigem Urteil.
- Verzugszinsen & Nebenkosten: Geltendmachung von Verzugszinsen gem. §§ 288, 247 BGB sowie weiterer Schadenspositionen gegenüber dem säumigen Käufer.
Was leistet dieses Angebot nicht?
Das Angebot umfasst die anwaltliche Durchsetzung von Geldforderungen aus dem Online-Handel – außergerichtlich, gerichtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung. Nicht erfasst sind komplexe kaufrechtliche Streitigkeiten (z. B. Gewährleistungs- oder Rückabwicklungsansprüche) oder Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von Online-Verkäufen. Für weitergehende anwaltliche Begleitung – etwa im Klageverfahren oder bei anwaltlicher Vertretung in komplexen Streitigkeiten – stehen unsere Partneranwälte nach Möglichkeit ebenfalls zur Verfügung.
Allgemeine Rechtsfragen zum Online-Handel, zu eBay-Transaktionen oder zum Kaufrecht beantworten wir im Rahmen unserer Rechtsberatung per E-Mail. Steuerrechtliche Fragen rund um gewerbliche Online-Verkäufe beantwortet unser Steuerrechtsberatungs-Angebot.