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Online Mahnverfahren: Forderungen durchsetzen

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Dr. Peter Schaller, Dresden

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Wann ist das anwaltliche Online-Mahnverfahren sinnvoll?

Wenn ein Schuldner trotz Fälligkeit und mehrfacher Erinnerung nicht zahlt, ist ein anwaltliches Mahnschreiben oft der entscheidende Impuls zur Zahlung. Bleibt die Reaktion dennoch aus, leiten wir für Sie unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren ein, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen bundesweit und verleihen Ihren Forderungen den nötigen rechtlichen Nachdruck.

Auch wenn Sie bereits einen vollstreckbaren Titel besitzen, unterstützen wir Sie effizient bei der Zwangsvollstreckung. Befindet sich der Schuldner im Verzug, ist er gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen. Nach Sichtung Ihres Falls erhalten Sie von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot über die voraussichtlichen Gebühren.

Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bundesweite Durchsetzung: Wir setzen Ihre Forderungen deutschlandweit außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Alles aus einer Hand: Vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
  • Kostenerstattung bei Verzug: Im Erfolgsfall muss der Schuldner die Anwaltskosten gemäß §§ 280, 286 BGB tragen.
  • Kostenfreies Angebot: Unverbindliche Einschätzung Ihres Falls inklusive transparenter Gebühreninformation.
  • Diskrete Abwicklung: Professionelle und vertrauliche Bearbeitung all Ihrer Mandatsinformationen.

Typische Anwendungsfälle

  • Unbezahlte Rechnungen: Säumige Kunden, Mieter oder Geschäftspartner reagieren nicht auf Ihre Mahnungen.
  • Forderungen aus Online-Verkäufen: Offene Zahlungen aus eBay, Amazon oder Kleinanzeigen-Verkäufen.
  • Titelvollstreckung: Sie besitzen bereits ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid und benötigen Hilfe bei der Pfändung.
  • Abwehr von Zahlungsverweigerern: Strategische Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche ohne eigenen Zeitaufwand.

Häufige Fragen

Befindet sich der Schuldner im Verzug, muss er dem Gläubiger die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwaltsgebühren) als Schaden ersetzen. Wir fordern diese Kosten im Verfahren direkt vom Schuldner mit ein.
Ja. Sofern Ihr Tarif die Forderungsdurchsetzung abdeckt, übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten eines anschließenden Klageverfahrens vor dem zuständigen Gericht und übernehmen dort Ihre Vertretung.
Ja, wir übernehmen die Zwangsvollstreckung aus bereits vorhandenen Titeln (z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheide). Wir beauftragen den Gerichtsvollzieher und leiten ggf. Kontenpfändungen ein.