Um Sie gut und sorgfältig beraten zu können oder für Sie tätig zu werden benötigen wir Informationen von Ihnen.
Je genauer Sie uns alles schildern, desto besser können wir Sie beraten. Zugehörige Unterlagen können Sie direkt mitversenden.
Wer kann die Kosten besser einschätzen als ein Anwalt?
Wir schätzen den Aufwand für Sie und erstellen dann ein maßgeschneidertes Angebot.
Natürlich müssen Sie dieses nicht annehmen.
Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, zahlen Sie die Gebühr bequem per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung oder PayPal.
Bei reinen Beratungsanfragen müssen Sie nur wenige Stunden auf Ihre Antwort warten.
Ihr Anwalt erstellt Ihnen eine detaillierte Auskunft auf Basis Ihrer Angaben und Unterlagen.
Sie erhalten diese dann über den gewählten Kommunikationsweg (E-Mail, WhatsApp, Signal, Telefon oder Video-Call).
Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.
Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.
Wenn ein Schuldner trotz Fälligkeit und mehrfacher Erinnerung nicht zahlt, ist ein anwaltliches Mahnschreiben oft der entscheidende Impuls zur Zahlung. Bleibt die Reaktion dennoch aus, leiten wir für Sie unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren ein, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen bundesweit und verleihen Ihren Forderungen den nötigen rechtlichen Nachdruck.
Auch wenn Sie bereits einen vollstreckbaren Titel besitzen, unterstützen wir Sie effizient bei der Zwangsvollstreckung. Befindet sich der Schuldner im Verzug, ist er gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Anwaltskosten als Verzugsschaden zu tragen. Nach Sichtung Ihres Falls erhalten Sie von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot über die voraussichtlichen Gebühren.
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