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Hotelcheck: Mängel & Haftung prüfen lassen

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Dieses Angebot gilt nur für Hotels, die nach bundesdeutschem Recht gebucht wurden. Im Falle einer besonders aufwendigen Mängelliste oder bei besonders vielen klärungsbedürftigen Punkten behalten wir uns das Recht vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

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Wann ist der Hotelcheck die richtige Wahl?

Ob als Gast oder Betreiber einer Hotel- oder Ferienanlage – wenn es um Personenschäden, Sicherheitsmängel oder enttäuschte Katalogversprechen geht, hilft Ihnen unsere rechtliche Einschätzung dabei, Ihre Ansprüche zu klären und durchzusetzen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen den Einzelfall sorgfältig und liefern eine fundierte Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten.

Schwierigkeiten im Urlaub entstehen oft schneller als gedacht. Viele Unfälle oder Erkrankungen in Hotelanlagen resultieren aus der Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften oder der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Mängel müssen dabei nicht immer als „landestypisch“ hingekommen werden. Mit unserem Check stellen Sie sicher, dass eine Entschädigung oder Reisepreisminderung (vgl. Frankfurter Tabelle) auch wirklich angemessen ist. Oftmals lässt sich bereits mit einer fundierten juristischen Einschätzung eine deutlich höhere Kompensation erzielen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zwei Check-Varianten: Gezielte Prüfung von Reisemängeln oder Haftungsfragen bei Unfällen.
  • Schnelle Bearbeitung: Qualifizierte Einschätzung in der Regel innerhalb weniger Stunden.
  • Realistische Prognose: Verbindliche Einschätzung zur Höhe von Schadensersatz oder Minderung.
  • Fristen-Check: Wir prüfen die geltenden Verjährungs- und Ausschlussfristen im Reiserecht.
  • Volle Kostenkontrolle: Fachmännische Prüfung zum fairen Festpreis.
  • Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Typische Anwendungsfälle im Reiserecht

  • Unfall im Hotel: Verletzungen durch glatte Böden, defekte Poolanlagen oder mangelhafte Absicherung.
  • Katalogabweichungen: Fehlende Ausstattung, Baulärm oder mangelnde Hygiene vor Ort.
  • Verkehrssicherungspflicht: Prüfung, ob der Betreiber seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nachgekommen ist.
  • Schadensersatz & Schmerzensgeld: Juristische Bewertung von Ansprüchen nach Unfällen oder Erkrankungen.

Häufige Fragen

Ein Hotel haftet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, wenn es vermeidbare Gefahrenquellen (z. B. defekte Treppen oder ungesicherte Poolbereiche) nicht beseitigt hat. Unsere Partneranwälte prüfen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und welche Entschädigung Ihnen zusteht.
Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage. Sobald uns die Zusage Ihrer Versicherung vorliegt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des Mangels und wird oft anhand der 'Frankfurter Tabelle' geschätzt. Der Hotelcheck liefert Ihnen eine realistische Einschätzung, wie viel Euro Sie gegenüber dem Veranstalter geltend machen können.
Hilfreich sind die Buchungsbestätigung, Fotos der Mängel oder des Unfallortes sowie ggf. ärztliche Atteste oder Protokolle, die Sie vor Ort erstellt haben.