Antwort i.d.R. binnen weniger Stunden
Prüfung des Schadensereignisses, Überprüfung auf Verjährung
Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, der Verkehrssicherungspflicht
Einschätzung der zu erzielenden Entschädigung
Einschätzung Ihrer Erfolgsaussicht mit ausführlicher Stellungnahme
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht
Der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Dienstreise schickt, muss dafür sorgen, dass dem Mitarbeiter kein körperlicher bzw. gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Er hat ggf. entsprechende Maßnahmen zu treffen. Doch immer wieder gibt es Anschläge auf Hotels mit Todesopfern und Verletzten, Unfälle, etc.
Eine Klage bei Gericht kann die erlittenen Schäden durch Schmerzensgeld eventuell wieder wettmachen. Bestimmte gesetzliche Fristen gibt zwar nicht, im Arbeitsvertrag können aber Ausschlussfristen vereinbart worden sein. Daher sollte man sich bei Zweifeln rechtzeitig um eine professionelle Meinung bemühen.
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