Wenn etwas auf der Dienstreise schiefläuft – Ansprüche rechtssicher klären
Ein Sturz im Hotel, ein Verkehrsunfall auf dem Weg zum Kunden, ein Übergriff im Ausland oder eine Erkrankung infolge mangelnder Risikoaufklärung: Wer als Arbeitnehmer auf Dienstreise geschickt wird, steht unter dem Schutz der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht – und hat bei Verstößen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Ob diese Ansprüche im Einzelfall tatsächlich bestehen, hängt von zahlreichen rechtlichen Details ab: Wurden alle Verkehrssicherungspflichten eingehalten? Ist ein Anspruch noch nicht verjährt? Gelten Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag? Seit 1999 helfen unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte bei AnwaltOnline dabei, genau diese Fragen zu beantworten – schriftlich, präzise und zum transparenten Festpreis.
Was wird im Travel-Risk-Management-Check geprüft?
Unser Travel-Risk-Management-Check ist ein strukturierter Rechtscheck für Arbeitnehmer und Unternehmen, die nach einem Schadensereignis im Zusammenhang mit einer Dienstreise Klarheit über ihre Rechte und Pflichten benötigen. Im Einzelnen umfasst die Prüfung:
- Rechtliche Einordnung des Schadensereignisses (Dienstreiseunfall, Wegeunfall, Übergriff Dritter u. a.)
- Überprüfung auf Verjährung sowie auf vertragliche Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
- Prüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und der arbeitgeberseitigen Verkehrssicherungspflicht
- Einschätzung der Erfolgsaussichten mit ausführlicher schriftlicher Stellungnahme
- Einschätzung der erzielbaren Entschädigung (Schmerzensgeld, Schadensersatz, ggf. Lohnfortzahlung)
Wichtiger Hinweis: Senden Sie uns für eine verlässliche Prüfung neben Ihrer Fallschilderung bitte auch Ihren Arbeitsvertrag sowie alle verfügbaren Unterlagen zum Schadensereignis mit.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Erfahrene Anwältinnen und Anwälte – seit 1999 im Einsatz für Arbeitnehmer und Unternehmen bei Dienstreiseschäden
- Schriftliche Stellungnahme – fundiert und belastbar, z. B. zur Vorlage bei Versicherungen oder vor Gericht
- Schnelle Bearbeitung – in der Regel erhalten Sie Ihre Auskunft werktags binnen 24 Stunden
- Volle Kostenkontrolle – transparenter Festpreis, keine versteckten Gebühren
- In- und Ausland – Prüfung auch bei Schadensereignissen im Ausland (Haftungsfragen, Aufklärungspflichten, Sicherheitsmaßnahmen)
- Rechtsschutzversicherte: Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung kostenfrei und rechnen nach Freigabe direkt mit Ihr ab
- Bequeme Zahlung – per Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Überweisung
Das Angebot im Überblick
Der Travel-Risk-Management-Check wird als Festpreispaket angeboten – transparent und ohne Überraschungen. Das Ergebnis erhalten Sie als ausführliche schriftliche Stellungnahme per E-Mail. Die Beauftragung erfolgt bequem online über das Formular auf dieser Seite. Einen Überblick über unsere erfahrenen Partneranwältinnen und Partneranwälte finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Rechtsschutzversicherung vorhanden? Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an – wir klären die Kostenübernahme nach RVG für Sie kostenfrei und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Typische Fälle – wann ist der Check sinnvoll?
- Sturz oder Unfall im Hotel – z. B. auf nasser Treppe, bei mangelhafter Beleuchtung oder durch defekte Einrichtung
- Wegeunfall auf der Dienstreise – auf dem Weg zum Kunden, zum Flughafen oder zwischen zwei Einsatzorten
- Übergriff, Raub oder Anschlag im Ausland – wenn der Arbeitgeber keine oder unzureichende Sicherheitshinweise erteilt hat
- Erkrankung durch fehlende Vorsorge – z. B. wenn notwendige Reiseimpfungen oder Sicherheitsbriefings unterblieben sind
- Verletzung der Fürsorgepflicht – fehlende Risikoaufklärung oder unzureichende Notfallpläne bei bekannten Gefahrenlagen
- Prüfung von Ausschlussfristen – wenn unklar ist, ob Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag noch fristgerecht geltend gemacht werden können
Was ist nicht im Angebot enthalten?
Der Travel-Risk-Management-Check ist eine rechtliche Einschätzung und Erstberatung – keine anwaltliche Vertretung gegenüber Arbeitgeber, Versicherung oder Gericht. Das Angebot gilt ausschließlich für Sachverhalte nach bundesdeutschem Recht und für Einzelfälle; fremdsprachige Unterlagen oder nicht nach bundesdeutschem Recht geschlossene Verträge sind ausgenommen. Bei besonders umfangreichen Fällen behalten wir uns die Erstellung eines individuellen Angebots vor.
Wünschen Sie im Anschluss an die Prüfung eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen, ist dies im Regelfall möglich – sprechen Sie die bearbeitende Anwältin oder den bearbeitenden Anwalt direkt darauf an.