Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen ein kritischer Moment. Ob eine Kündigung formal wirksam ist, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt und welche Chancen auf eine Abfindung bestehen – das lässt sich ohne fundierte arbeitsrechtliche Analyse kaum beurteilen. In der Praxis sind viele Kündigungen angreifbar: wegen fehlerhafter Begründung, fehlender Betriebsratsanhörung oder nicht eingehaltener Sozialauswahl. Seit 1999 prüfen unsere erfahrenen Partneranwälte Kündigungen schnell, vertraulich und zu einem transparenten Festpreis.
Achtung – die Uhr läuft: Nach § 4 KSchG gilt eine strikte 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung. Verstreicht diese Frist ohne Klage, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Handeln Sie daher zügig.
Was wird beim Kündigungscheck geprüft?
Unser Kündigungscheck deckt alle wesentlichen Aspekte der Kündigung im Arbeitsverhältnis ab:
- Formale Wirksamkeit: Schriftformerfordernis (§ 623 BGB), ordnungsgemäßer Zugang, Bevollmächtigung des Unterzeichners
- Inhaltliche Rechtmäßigkeit: Soziale Rechtfertigung nach § 1 KSchG, Verhältnismäßigkeit, Vorliegen und Tragfähigkeit der Kündigungsgründe
- Abfindungspotenzial: Realistische Einschätzung, ob und in welcher Höhe eine Abfindung erzielbar ist
- Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage: Klare Bewertung, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist
- Nachteile beim Arbeitslosengeld: Prüfung möglicher Sperrzeiten (§ 159 SGB III) bei der Bundesagentur für Arbeit
- Handlungsempfehlung: Ausführliche Stellungnahme mit konkreter Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Das Ergebnis erhalten Sie wahlweise per E-Mail (schriftlich, nachvollziehbar, archivierbar) oder telefonisch – je nach Ihrer Situation und Ihrem Bedarf.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Spezialist für Arbeitsrecht: Ihr Fall wird von einem spezialisierten Rechtsanwalt bearbeitet – nicht von einem Generalisten.
- Ergebnis i. d. R. binnen 24 h: Montag bis Freitag meist am selben Werktag – entscheidend angesichts der laufenden 3-Wochen-Klagefrist.
- Transparenter Festpreis: Klar kalkulierbar, keine versteckten Kosten.
- 100 % Anrechnung bei anschließender Vertretung: Beauftragen Sie uns mit der Interessenvertretung, wird die Pauschale vollständig verrechnet – der Check kostet Sie dann nichts.
- Kostenloser Rechtsschutz-Service: Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenlos und rechnen nach Zusage direkt mit der Versicherung ab.
- Rückfragen inbegriffen: Einfache Rückfragen zum Check sind im Paketpreis enthalten.
- Erfahrung seit 1999: Unsere Online-Rechtsberatung ist eine der ältesten Plattformen im deutschsprachigen Raum.
Zahlungsmöglichkeiten: Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung und PayPal.
Das Angebot gilt für Einzelarbeitsverträge nach bundesdeutschem Recht. Bei besonders aufwendigen Fällen behalten wir uns vor, ein individuelles Angebot zu erstellen.
Typische Anwendungsfälle
- Betriebsbedingte Kündigung: Prüfung der Sozialauswahl, des dringenden betrieblichen Erfordernisses und verfahrensrechtlicher Fehler (z. B. fehlende Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG)
- Kündigung wegen Krankheit: Check bei häufigen Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankung auf soziale Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit
- Verhaltensbedingte Kündigung & Abmahnung: Prüfung von Verdachtskündigungen und ob eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen wäre
- Probezeit & Formfehler: Klärung von Kündigungsfristen und Schriftformerfordernis auch in der Probezeit
- Sperrzeit & strategische Beratung: Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Zeugnisformulierung sowie Abwägung Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
- Arbeitgeber-Perspektive: Vorab-Prüfung einer geplanten Kündigung auf Wirksamkeit, um Klagen und kostspielige Fehler zu vermeiden
Was leistet der Kündigungscheck nicht?
Der Kündigungscheck liefert eine fundierte rechtliche Einschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung – er ersetzt jedoch keine anwaltliche Vertretung gegenüber der Gegenseite oder vor Gericht. Möchten Sie im Anschluss aktiv werden – z. B. eine Kündigungsschutzklage einreichen, Abfindungsverhandlungen führen oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen – kann der beratende Partneranwalt diese Schritte übernehmen. Nicht umfasst sind außerdem die Prüfung fremdsprachiger Verträge sowie von Verträgen, die nicht nach bundesdeutschem Recht geschlossen wurden.