Es muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.
Bei anschließender Beauftragung mit der Vertretung Ihrer Interessen verrechnen wie die Pauschalgebühr und der Check kostet Sie dann letztendlich nichts!
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