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Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.
Die Kündigungsprüfung ist ideal, wenn Sie eine Kündigung erhalten oder ausgesprochen haben und rechtssicher einschätzen möchten, ob diese wirksam ist. Denn nicht jede Kündigung ist zwangsläufig zulässig. In der Praxis wird oft aus nichtigen Gründen, Bagatellgründen oder schlicht unzulässig gekündigt. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung lösen sich viele Kündigungen dann oft in Wohlgefallen auf.
Arbeitnehmer erhalten durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt und ob sich durch Verhandlung z. B. eine Abfindung erzielen lässt. Arbeitgeber wiederum profitieren von einer rechtlichen Überprüfung der geplanten Kündigung auf formelle und materielle Wirksamkeit, um spätere Klagen zu vermeiden. Auch potenzielle Nachteile beim Arbeitslosengeld oder strategische Erwägungen rund um Sperrzeiten oder Zeugnisformulierungen lassen sich rechtzeitig einbeziehen.
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