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Reduzierung von Betriebskostenvorauszahlungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Reduzierung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgt nicht automatisch von Gesetzes wegen (eben so wenig wie eine Erhöhung der Nettomiete), sondern setzt entweder eine Erklärung gemäß § 560 Abs. 4 BGB oder eine entsprechende Vereinbarung der Mietvertragsparteien voraus.


LG Frankfurt/Main, 17.05.2021 - Az: 2-11 S 146/20

ECLI:DE:LGFFM:2021:0517.2.11S146.20.00

Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

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