Eine Reduzierung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgt nicht automatisch von Gesetzes wegen (eben so wenig wie eine Erhöhung der Nettomiete), sondern setzt entweder eine Erklärung gemäß § 560 Abs. 4 BGB oder eine entsprechende Vereinbarung der Mietvertragsparteien voraus.
LG Frankfurt/Main, 17.05.2021 - Az: 2-11 S 146/20
ECLI:DE:LGFFM:2021:0517.2.11S146.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!