Formelle Aufforderung mit Fristsetzung an den Mieter, offene Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung zu begleichen. Die Mahnung ist der erste Schritt vor weiteren Maßnahmen.
An
Betrifft: Mahnung - Betriebskostennachzahlung für
,
am haben Sie für die an Sie vermietete Wohnung die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum erhalten. Daraus ergab sich ein fälliger Nachzahlungsbetrag in Höhe von €.
Bislang ist die Nachzahlung trotz der in der Abrechnung gesetzten Frist bis zum bisher nicht eingegangen.
Um weitere Unannehmlichkeiten und mögliche zusätzliche Kosten zu vermeiden, bitte ich Sie, den ausstehenden Betrag bis spätestens auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
Kontoinhaber:
IBAN:
Verwendungszweck:
Sollten Sie bereits gezahlt haben oder wenn es Gründe für die Verzögerung gibt, bitte ich um kurze Rückmeldung. Fragen oder Unklarheiten werden selbstverständlich gerne geklärt.
Nach ergebnislosem Fristablauf müsste die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre zeitnahe Bearbeitung.
Unterschrift, Datum |
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Alexandra Klimatos und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


