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Urlaubsreise / Pauschalreise

Reiserecht

Eine Urlaubsreise lässt sich in Individualreise und Pauschalreise unterteilen.

Individualreise ist eine Reise, bei der der Reisende die einzelnen Reiseleistungen selbst oder über einen Vermittler bucht bzw. zusammenstellt.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Reisende bei einem Reiseveranstalter ein Paket aus mehreren (mindestens zwei) auf einander abgestimmten Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis bucht.

Vertragliche Beziehungen bestehen bei einer Pauschalreise nur zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber zwischen dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reiseleistungen, wie es bei einer Individualreise der Fall ist.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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