Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.077 Anfragen

Reisevermittler

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Vermittlung oder Besorgung von Leistungen (Pauschalreisen oder Reisebausteine, Hotelzimmer, Flüge, etc.) eines Dritten macht den Vermittler zum Reisevermittler. Dies können Handelsvertreter sein, die oft durch einen Agenturvertrag an Reiseveranstalter gebunden sind. Der Handelsvertreter handelt im eigenen Namen auf fremde Rechnung und kann daher auch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters gesehen werden.

Dies hat Auswirkungen auf die Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden in Bezug auf gemachte Versprechen, die jedoch vom Reiseveranstalter zu vertreten sind. Reisevermittler können aber auch Handelsmakler sein, die nicht durch Agenturverträge an einzelne, bestimmte Reiseveranstalter gebunden sind, sondern freier bei der Wahl der Reiseveranstalter entscheiden können. Reisevermittler mit Handelsmaklerstatus vermitteln Reiseveranstaltungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung.

Reisender und Reiseveranstalter schließen einen Reisevermittlungsvertrag über den Reisevermittler ab, der die wesentlichen Merkmale der Reise vereinbart (Reisetermin, Reiseart, Reiseziel, Unterbringung, Verpflegung, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten). Daneben wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, mit dem der Reisevermittler dem Kunden die ordnungsgemäße Vermittlung verspricht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Rechtstipp freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Reiserecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Handelsvertreter sind meist durch Agenturverträge an bestimmte Reiseveranstalter gebunden und handeln im eigenen Namen auf fremde Rechnung. Handelsmakler hingegen sind in der Auswahl der Reiseveranstalter frei und vermitteln Reiseveranstaltungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
Reisevermittler müssen Kunden über Rechte und Pflichten aufklären, sie hinsichtlich Reiseziel und Veranstalter beraten und ihre Vertragspartner sorgfältig auswählen. Zudem sind sie zur ordnungsgemäßen Weiterleitung der Buchung und Unterlagen verpflichtet.
Nein, der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise. Reklamationen müssen daher immer direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter gerichtet werden.
Der Reisevermittler muss die Interessen seiner Partner-Reiseveranstalter wahren. Er darf daher keine nachteiligen Zusagen gegenüber dem Kunden treffen und nicht aktiv in die Formulierung einer Kundenreklamation eingreifen.
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant