Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.298 Anfragen

Reiseveranstalter

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.

Reiseveranstalter sind:

  • Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
  • Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
  • Zeitungsverlage für Leserreisen
  • Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen

Keine Reiseveranstalter sind:

  • Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
  • Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
  • Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
  • Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern