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Reiseveranstalter

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.

Reiseveranstalter sind:

  • Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
  • Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
  • Zeitungsverlage für Leserreisen
  • Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen

Keine Reiseveranstalter sind:

  • Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
  • Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
  • Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
  • Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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