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Reiseveranstalter
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.
Reiseveranstalter sind:
- Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
- Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
- Zeitungsverlage für Leserreisen
- Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen
Keine Reiseveranstalter sind:
- Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
- Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
- Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
- Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.
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