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Störerhaftung beim Filesharing über ungesicherte WLAN-Verbindung

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Anbieten von Musikaufnahmen zum Download in einem Filesharing-System beinhaltet die Nutzungshandlung des Vervielfältigens und des öffentlich Zugänglichmachens. Der Inhaber des Internetanschlusses über WLAN haftet hierfür als Störer selbst dann, wenn im Zeitpunkt eines Downloads der PC ausgeschaltet war, da ihm Schutzmaßnahmen gegen den unerlaubten Zugriff Dritter zumutbar sind.


LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - Az: 2/3 O 771/06, 2-03 O 771/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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