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Urteile - Streaming und Filesharing

Urheberrecht

Grundsätzlich ist ein Tausch von Dateien im Internet über Tauschbörsen und die Verwendung entsprechender Tauschbörsensoftware ebenso wie das Streaming von Medieninhalten legal.

Dies gilt jedoch nur für Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt und/oder mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers angeboten werden. Das Herunterladen solcher Inhalte ist verboten und kann bereits zu einer Abmahnung führen.

Die Nutzung von Diensten wie Netflix, Amazon, Disney+, Spotify etc. ist dagegen legal. Daneben gibt es aber noch immer zahlreiche Portale, die illegal Filme und Serien anbieten.

Zwar ist hinsichtlich der Schwere der Tat noch zwischen dem unzulässigen Anbieten und dem unerlaubten Laden der Inhalte zu unterscheiden - erlaubt ist jedoch beides nicht.

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Urteil

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H.Bodenhöfer , Dillenburg