Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Ersatz immateriellen Schadens bei Pauschalreisen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die europäische Pauschalreiserichtlinie beinhaltet einen weit auszulegenden Schadensbegriff, der auch immaterielle Schäden umfasst.  Dies entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12. März 2002. Dem Urteil lag ein österreichischer Sachverhalt zugrunde.

Anmerkung von AnwaltOnline:
Ob das Urteil Auswirkungen auch auf das deutsche Recht haben wird, bleibt abzuwarten. Im Gegensatz zu Österreich hat Deutschland bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie mit § 651 f Abs. 2 BGB einen Anspruch auch auf Ersatz immateriellen Schadens ("nutzlos aufgewendete Urlaubszeit") geschaffen. Ob der Anspruch - der erhebliche Voraussetzungen für seine Durchsetzung aufstellt, den europarechtlichen Vorgaben indes gerecht wird, muss ggf. ebenfalls noch vom EuGH geklärt werden.


EuGH, 12.03.2002 - Az: C-168/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant