Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen verweigerter Duldung der Schädlingsbekämpfung durch den Mieter
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die nachhaltige Weigerung des Mieters, aus der Mietwohnung zeitweise auszuziehen und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung zu dulden, stellen einen wichtigen Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 S. 1 BGB dar, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Schädlingsbefall zu vertreten hat und der Mieter mit seiner Weigerung gegen eine durch einstweilige Verfügung titulierte Duldungspflicht verstößt.
AG München, 02.08.2022 - Az: 420 C 3852/22
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.