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Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen verweigerter Duldung der Schädlingsbekämpfung durch den Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachhaltige Weigerung des Mieters, aus der Mietwohnung zeitweise auszuziehen und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung zu dulden, stellen einen wichtigen Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 S. 1 BGB dar, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Schädlingsbefall zu vertreten hat und der Mieter mit seiner Weigerung gegen eine durch einstweilige Verfügung titulierte Duldungspflicht verstößt.


AG München, 02.08.2022 - Az: 420 C 3852/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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