Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Schonfristzahlung rettet nur fristlose Kündigung – ordentliche Kündigung bleibt wirksam!

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB entfaltet ausschließlich Wirkung hinsichtlich einer fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. Eine zugleich hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, die auf denselben Mietrückstand gestützt wird, bleibt von der nachträglichen Zahlung innerhalb der Schonfrist unberührt und behält ihre Wirksamkeit.

Die Regelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB ist auf die ordentliche Kündigung weder unmittelbar noch analog anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Heilungswirkung der Schonfristzahlung bewusst auf die außerordentliche Kündigung beschränkt. Diese Beschränkung ergibt sich aus dem klaren Wortlaut der Norm, die ausschließlich an die fristlose Kündigung anknüpft.

Die fristlose und die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unterscheiden sich in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen grundlegend. Während die außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB bereits bei einem Zahlungsrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten oder bei wiederholtem unpünktlichen Zahlen greift, setzt die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB voraus, dass der Mieter schuldhaft seine vertraglichen Pflichten in nicht unerheblicher Weise verletzt hat. Die ordentliche Kündigung erfordert zudem eine Interessenabwägung und die Feststellung, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Die beiden Kündigungsarten unterscheiden sich ferner hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung. Die ordentliche Kündigung bewirkt hingegen die Beendigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Diese unterschiedlichen Rechtsfolgen rechtfertigen eine differenzierte Behandlung hinsichtlich der Heilungswirkung nachträglicher Zahlungen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant