Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.972 Anfragen

Urteile - Kündigung

Mietrecht

Mieter können grundsätzlich grundlos mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, damit dieser Monat noch zur Kündigungsfrist zählt.

Bei einer Miet­erhöhung hat der Mieter übrigens ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Vermieter können die Wohnung dagegen nicht ohne Grund kündigen, es muss ein berechtigtes Interesse (z.B. Eigenbedarf, erhebliche Zahlungsrückstände, Störung des Hausfriedens) vorliegen. Darüber hinaus hängt die für den Vermieter gültige Kündigungsfrist von der Dauer des Mietverhältnisses ab.

Für beide Seiten gilt: die Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich auf Papier und mit gültiger Unterschrift erfolgt.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.972 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Danke

Verifizierter Mandant