Mieter können grundsätzlich grundlos mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die
Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, damit dieser Monat noch zur Kündigungsfrist zählt.
Bei einer
Mieterhöhung hat der Mieter übrigens ein Sonderkündigungsrecht.
Vermieter können die Wohnung dagegen nicht ohne Grund kündigen, es muss ein berechtigtes Interesse (z.B.
Eigenbedarf, erhebliche
Zahlungsrückstände, Störung des Hausfriedens) vorliegen. Darüber hinaus hängt die für den Vermieter gültige Kündigungsfrist von der Dauer des Mietverhältnisses ab.
Für beide Seiten gilt: die Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich auf Papier und mit gültiger Unterschrift erfolgt.
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