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Kein Strom - keine Miete wegen Unbewohnbarkeit

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Wohnung ist unbewohnbar, wenn es in Folge eines Kabelbrandes zum vollständigen Ausfall der Elektrik und der Wasseranlage sowie aller Kochmöglichkeiten und des Lichts kommt, der Vermieter jedoch trotz entsprechender Anzeige keine Reparatur vornimmt.

Die Tauglichkeit der Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch wurde in einem solchen aufgehoben (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Der Mietzins kann in diesem Fall auf 0 gesenkt werden (100% Mietminderung).


AG Berlin-Neukölln, 20.10.1987 - Az: 15 C 23/87


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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