Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.025 Anfragen

Mottenbefall berechtigt zu einer 25%igen Minderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem erheblichen Mottenbefall der Mietwohnung kann die Miete um 25% gemindert werden, sofern die Ursache nicht festzustellen ist. Denn in einem solchen Fall trägt der Eigentümer die Verantwortung für den Befall.

Allerdings darf der Mieter nicht ohne vorherige Absprache mit Vermieter eigenmächtig einen Kammerjäger beauftragen. Tut er dies dennoch, kann er vom Vermieter keine Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verlangen.

Nur dann, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug war, gilt ein anderes. Hierzu muss der Vermieter zunächst aufgefordert werden, eine Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung durchzuführen und die Frist verstreichen lassen.


AG Bremen, 06.12.2001 - Az: 25 C 118/01

ECLI:DE:AGHB1:2001:1206.25C0118.01.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.025 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant