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Fristlose Kündigung wegen unordentlichem Keller?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der betroffene Mieter in seinem Keller Sperrmüll lagerte und dieser nicht aufgeräumt war und der vermieterseitigen Aufforderung auf Entrümpelung nicht nachgekommen wurde. Der Vermieter sorgte sich, dass Ratten, Mäuse und Ungeziefer angelockt werden würden, weil im fraglichen Keller auf Paletten ruhend ein Schrank, Stühle, ein Tisch, eine alte Waschmaschine und Kartons gelagert wurden.

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Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

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ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

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