Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.878 Anfragen

Schädlingsbefall und der Nachweis für das Verschulden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Bei Ungezieferbefall einer Wohnung mit einem Vorratsschädling müssen die Mieter nachweisen, dass sie den Befall nicht zu vertreten haben, wenn bereits der erste Anschein gegen eine bauseitige Ursache spricht.

Es ist zunächst Sache des Mieters, gemietete Räume so zu reinigen und zu lüften, dass sich in der Wohnung kein Ungeziefer ausbreiten kann.

Hinsichtlich der Ursächlichkeit eines Ungezieferbefalls können sowohl bauseitige Ursachen aus der Sphäre des Vermieters als auch vom Mieter zu vertretene Ursachen in Betracht kommen.

Ist streitig, ob die Ursache für den Ungezieferbefall in der Wohnung aus der Sphäre des Vermieters oder des Mieters stammt, so muss der Vermieter zunächst die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis herrührenden Schadensursache ausschließen. Für diese zunächst dem Vermieter obliegende Beweisführung können auch Beweisanzeichen gewürdigt werden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.878 Beratungsanfragen

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant